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Verwaltungsgericht Sigmaringen: Heranziehung zur Kampfhundesteuer rechtswidrig
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat einen (Kampfhunde-) Steuerbescheid und den Widerspruchsbescheid des zuständigen Landratsamts nach mündlicher Verhandlung vom 29.04.2008 aufgehoben (Az.: 7 K 755/07).
Begründung des (Kampfhundesteuer-) Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29.04.2008 (Az.: 7 K 755/07)
Bereits am 02.05.2008 hatten wir vorab berichtet, daß die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen einen (Kampfhunde-) Steuerbescheid und den Widerspruchsbescheid des zuständigen Landratsamts aufgehoben hat. Nunmehr liegen auch die schriftlichen Urteilsgründe vor.
Verwaltungsgericht Trier: Keine Hundesteuer bei ausschließlich gewerblicher Hundehaltung
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat mit Urteil vom 15.05.2008 (Az.: 2 K 976/07.TR) entschieden, daß eine Hundezüchterin, deren Zucht beim Finanzamt gemeldet ist und die mit Gewinnerzielungsabsicht Welpen aus drei Würfen jährlich verkauft, nicht zur Hundesteuer herangezogen werden kann. Hinzu kommt, daß die Züchterin auch die entsprechenden behördlichen Genehmigungen zur Hundezucht innehat.
Neues zum (Kampfhundesteuer-) Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen: Stadt legt Berufung ein
Wie wir bereits berichteten hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen einen gemeindlichen (Kampfhunde-) Steuerbescheid und den Widerspruchsbescheid des zuständigen Landratsamts aufgehoben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht allerdings die Berufung zugelassen, d.h. die in erster Instanz unterlegene Gemeinde muß nicht erst einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, sondern kann unmittelbar Berufung einlegen.
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse: Urteil zur Kampfhundebesteuerung eines Bullmastiffs liegt nunmehr vor
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Auch Pflegestellen von Tierschutzvereinen unterliegen der Hundesteuer
Wie die Pressestelle des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim am 08.08.2008 mitteilt, unterfallen auch Pflegestellen, die aus Tierliebe Hunde für längere Zeit bis zu deren Weitervermittlung bei sich aufnehmen, der Hundesteuer. Denn auch Pflegestellen sind Hundehalter und damit hundsteuerpflichtig, auch wenn die Hunde formal im Eigentum eines Tierschutzvereins stehen (Berufungsurteil vom 26.05.2008, Az.: 2 S 1025/06).
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Keine Hundesteuer für Bedürftige
Wie wir bereits am 21.10.2008 berichteten hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 16.10.2008 (2 K 3211/08) entschieden, daß Hundehalter, die Leistungen nach dem SGB II („Hartz-IV“) oder SGB XII (Grundsicherung) erhalten bzw. auch Bezieher von Einkünften in vergleichbarer Höhe, keine Hundesteuer entrichten müssen.
Berufungsurteil des VGH Mannheim vom 26.03.2009
Verwaltungsgericht Düsseldorf: (Kampf-) Hundesteuer für Rottweiler ist nicht mehr rechtmäßig
Verwaltungsgericht Düsseldorf zur (Kampf-) Hundesteuer für Rottweiler: Urteilsbegründung liegt nunmehr vor
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse: Kampfhundebesteuerung von Hunden der Rasse Bullmastiff ist und bleibt rechtswidrig
Wie bereits mit Urteil vom 02.07.2008 (1 K 1524/07.NW) hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstrasse mit weiterem Urteil vom 30.09.2009 (1 K 571/09.NW) die Höherbesteuerung von Hunden der Rasse Bullmastiffs als sog. Kampfhunde auf Grundlage einer örtlichen Steuersatzung für rechtswidrig erklärt.