Wie wir bereits berichteten hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen einen gemeindlichen (Kampfhunde-) Steuerbescheid und den Widerspruchsbescheid des zuständigen Landratsamts aufgehoben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht allerdings die Berufung zugelassen, d.h. die in erster Instanz unterlegene Gemeinde muß nicht erst einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, sondern kann unmittelbar Berufung einlegen.
Nach telefonischer Auskunft vom 17.06.2008 hat die Stadt nunmehr Berufung eingelegt. Bis Mitte Juli hat die Stadt nun Zeit, die Berufung gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu begründen.
L.-J. Weidemann
2. Vorsitzender