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News
OVG Nordrhein-Westfalen zur Rassebestimmung
Mit Urteil vom 03.12.2020 - 5 A 1033/18 entschied das OVG Nordrhein-Westfalen, dass es sich nicht um einen Hund einer der in § 3 Abs. 2 LHundG NRW aufgeführten Rassen handelt, wenn dieser kein reinrassiger Hund einer der in § 3 Abs. 2 Satz 1 LHundG NRW genannten Rassen und nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme auch nicht eindeutig eine Kreuzung einer der aufgeführten Rassen ist.Angesichts des Schutzzwecks des Landeshundegesetzes ist zunächst an solche im Rassestandard aufgeführten äußeren Merkmale des jeweiligen Hundes zu denken, die konstitutionsbedingt zu der Gefährlichkeitsvermutung beitragen. Dies wird regelmäßig bei der die Kopfform mitprägenden Ausbildung von Kiefer und Gebiss, bei Hals und Brust, der Bemuskelung dieser Körperpartien, der Bemuskelung des Körpers im Ganzen sowie hiermit zusammenhängend bei Größe und Gewicht des Hundes sowie deren Verhältnis zueinander der Fall sein.
OVG NRW zur Abgrenzung von Miniatur und Standard Bullterrier
Mit zwei Urteilen vom 17.02.2020 (5 A 3227/17 u. 5 A 1631/18) hat das OVG NRW Leitlinien zur Abgrenzung der beiden Rassen Standard und Miniatur Bullterrier aufgestellt, die erfreulicherweise nicht mehr allein die Größe des Hundes als Beurteilungskriterium heranziehen.OVG Münster: Old English Bulldog ist keine Kreuzung des „American Bulldog“
Das OVG Münster entschied am 12.03.2019 (5 A 1210/17) (I. Instanz: VG Köln 20 K 5754/16), dass es sich bei einem Hund der Rasse „Old English Bulldog“ nicht um eine Kreuzung des „American Bulldog“ handele.Verwaltungsgericht Halle: Miniatur Bullterrier ist kein gefährlicher Hund im Sinne des Gesetzes
Das Verwaltungsgericht Halle entschied am 21.03.2019 (1 A 241/16 HAL), dass ein Hund der Rasse Miniatur-Bullterrier nicht als gefährlicher Hund im Sinne des Hundegesetzes Sachsen-Anhalt gilt. Die Behörde hatte dem Halter eines Miniatur-Bullterriers aufgegeben, einen Wesenstest zu dessen Sozialverträglichkeit nachzuweisen, weil dieser als sog. „Listenhund“ nach dem Gesetz als gefährlich gelte.Hund und Halter e.V. lässt Gutachten: „Gibt es gefährliche Hunderassen?“ erstellen
Das Gutachten wurde in unserem Auftrag von Frau Dr. Barbara Schöning MSc. PhD., Fachtierärztin für Verhaltenskunde und Tierschutz, Zusatzbezeichnung Tierverhaltenstherapie, erstellt. Frau Dr. Schöning ist Expertin für Tierverhaltenstherapie und Fachautorin.Seit 1995 ist Frau Dr. Schöning in der Fortbildung in den Bereichen Tierverhalten und Verhaltenstherapie tätig, leitet Seminare für Tierärzte, Behörden und Tierbesitzer zu den Themen Verhaltenstherapie, Tierverhalten (Hund, Katze, Pferd), Erziehung und ethologische Grundlagen für die Durchführung von Wesenstests. Sie ist Autorin mehrerer Bücher und wissenschaftlicher Fachartikel zum Thema Tierverhalten, Ausbildung und Verhaltenstherapie und arbeitet zurzeit auf dem Gebiet „Aggressionsverhalten beim Hund“.
Sie betreibt seit 2001 eine tierärztliche Gemeinschaftspraxis für Verhaltenstherapie und Hundeschule in Hamburg.
In ihrem Gutachten hat sie ausführlich zu der Frage Stellung genommen, ob Hunde bestimmter Rassen sich gegenüber Hunden von anderen Rassen durch ein gesteigertes Aggressionspotential und eine gesteigerte Gefährlichkeit auszeichnen.
Thüringen schafft die Rasseliste ab
Nach vielen Jahren und ebenso vielen Stellungnahmen, u.a. unseres Vereins, wonach Rasselisten, die bestimmte Hunderassen als per se gefährlich einstufen, jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren, hat nun endlich der Landtag in Thüringen entschieden, die Rasseliste abzuschaffen.Einladung zum Vereinsjubiläum
Unser Verein wird 20 Jahre alt!Geplant von einigen engagierten Hundefreunden im Jahr 1997, wurde zunächst der „Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V.“ gegründet. Längst haben wir die ohnehin bei Hundefreunden, Tierwissenschaftlern und der Politik bekanntere kürzere Version „Hund und Halter e.V.“ gewählt.
Zweck und Ziel des Vereins war und ist es, sich für eine art- und tierschutzgerechte Hundehaltung einzusetzen und gegen unsinnige Rasselisten und ihre unerträglichen Auswirkungen auf Hunde und ihre Halter zu kämpfen.
Damit haben wir uns von Anfang an von vielen anderen Tierschutzvereinen unterschieden, die hauptsächlich die Aufgabe wahrnehmen, Hunden, die bereits aufgrund von Haltungsfehlern, aus familiären Gründen oder wegen ihrer vermeintlichen rassetypischen Gefährlichkeit in Not geraten sind, zu helfen. Nicht dass diese Aufgabe unwichtig wäre, im Gegenteil. Aber wir wollten und wollen vor allem präventiv wirken und dazu beitragen, dass es gar nicht erst dazu kommt, dass Hunde massenweise in Tierheime verbracht, als gefährliche Hunde eingestuft oder gar getötet werden.
So haben wir uns unermüdlich in den vergangenen Jahren mit Aufklärungsarbeit beschäftigt, gegen rassediskriminierende Verordnungen/Gesetze/Satzungen rechtlich und politisch eingesetzt und auch sehr vielen Hunden geholfen, an geeignete Halter vermittelt zu werden.
Vieles konnten wir bereits bewirken. So haben wir maßgeblich dazu beigetragen, dass in Niedersachsen und nun auch endlich in Schleswig-Holstein Hundegesetze dergestalt verändert wurden, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Rasse festgemacht wird. Auch im Kampf gegen überhöhte Hundesteuern für Hunde bestimmter Rassen haben wir einiges zum Positiven verändern können.
Unser Verein gilt inzwischen bundesweit nicht nur bei Hundefreunden, sondern auch bei Vertretern aus Politik und Wissenschaft als seriöser und kompetenter Ansprechpartner.
Vieles muss sich noch ändern und wir werden nicht müde werden, uns auch weiterhin für ein besseres Miteinander zwischen Hunden und ihren Haltern und Nichthundehaltern einzusetzen.
Wir bedanken uns bei unseren Mitgliedern für die jahrelange Treue und hoffen, dass Sie/Ihr uns weiterhin unterstützen werdet.
Dieses Jubiläum unseres Vereins wollen wir gebührend feiern.
Unsere Jubiläumsfeier findet am ersten Augustwochenende 2017 (5./6.8.17) statt.
Abschaffung der „Kampfhunde“-Steuer in Schleswig-Holstein?
Schleswig-Holstein wird einem langsam unheimlich.Es hat zwar ziemlich lang gedauert, aber zum 01.01.2016 hat der Landtag tatsächlich die Rasseliste im Hundegesetz abgeschafft. Damit aber nicht genug. Dem einen oder anderen, vor allem aus der Fraktion der Piraten, ist es übel aufgestoßen, daß es trotz Abschaffung der Rasseliste im Hundegesetz nach wie vor als zulässig angesehen wurde, wenn die Städte und Gemeinden für Pitbull, Stafford & Co. die sog. Kampfhundesteuer beanspruchen.
Änderung des LHundG NRW
Heimlich, still und leise hat der Landtag in NRW einige Änderungen im oder am LHundG NRW vorgenommen (Artikel 1 des Gesetzes vom 20. September 2016 (GV. NRW. S. 790), in Kraft getreten am 27. September 2016).Wer indes glaubt – etwa in Anlehnung an das schleswig-holsteinische Modell, welches zum 01.01.2016 u.a. die Rasselisten abschaffte – es wäre jetzt zum großen Wurf gekommen, wird leider bitter enttäuscht:
Generelle Leinenpflicht in den Bundesländern
Mit der nachfolgenden Übersicht möchte ich einen Überblick über die generellen Bestimmungen zur Leinenpflicht in den einzelnen Bundesländern geben. Die Regelungen gelten für alle Hunde - mit Ausnahme der Rassen/Typen/Kreuzungen, für die aufgrund von länderspezifischen Hundegesetzen/-verordnungen besondere, weitergehende Einschränkungen gelten.TOP 11 Antwort des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(Zum PDF-Dokument - 445Kb >>)TOP 11 der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 08.05.2015 - Überarbeitung des Gutachtens zur Auslegung des § 11b des Tierschutzgesetzes
Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat im Mai 2015 u.a. den Beschluss gefasst, das sog. Qualzuchtgutachten überarbeiten zu lassen.(Zum PDF-Dokument - 438Kb >>)
Neues aus Sachsen-Anhalt
Mit am 16.06.2015 ausgefertigtem Urteil hat das Verwaltungsgericht Halle (Az.: 1 A 51/13 HAL) der Klage des Halters eines Miniatur Bullterriers stattgegeben, der sich gegen einen behördlich verfügten Maulkorb- und Leinenzwang für seinen Hund zur Wehr gesetzt hatte.Der Hund – Freund oder Feind des Menschen?
Zu dem Filmprojekt von Ruth Stolzewski ist jetzt ein Trailer abrufbar unter:https://www.youtube.com/watch?v=Smjx2iBQqkU
Der Hund – Freund oder Feind des Menschen?
Dass der Hund der beste Freund des Menschen ist, steht für viele außer Frage. Doch ist der Mensch auch der beste Freund des Hundes?In einem Filmprojekt von Ruth Stolzewski, freie Autorin, Regisseurin und Fotografin, geht es um die ambivalente Beziehung zwischen dem Menschen und seinem ältesten Haustier, dem Hund.
Lars-J. Weidemann, 2. Vorsitzender von Hund und Halter e.V., ist angefragt worden, als Interviewpartner zur Verfügung zu stehen und wird dieser Bitte gerne nachkommen.
Dieser Film wird mithilfe von Crowdfunding finanziert, d.h. jeder einzelne Hundeliebhaber kann ab 5 Euro Unterstützung zum Filmproduzenten werden und miterleben, wie der Film nach und nach entsteht.
Abendvortrag zum Thema "Recht der Hundehaltung"
Die Tierschutzvereine Pitbull, Stafford & Co Köln e.V. sowie Hund und Halter e.V. bieten gemeinsam einen Abendvortrag zum Thema
"Recht der Hundehaltung"
mit den Schwerpunkten
- Landeshundegesetz NRW
- Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz
- Hundesteuerrecht
- der Hundehalter im Bußgeld- und Strafverfahren
an.
Endlich Abschussverbot für Hunde und Katzen durch Jäger?
Niedersachsens Landwirtschaftsminister Meyer will auch in Niedersachsen ein generelles Abschussverbot angeblich wildernder Hunde und Katzen gesetzlich verankern. Die längst überfällige Gesetzesänderung soll jedoch erst im Jahr 2015 oder 2016 beraten werden.
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wollen bereits ab 2015 ein entsprechendes Haustierabschussverbot einführen.
Kampfhundesteuer von 2.000,00 Euro pro Jahr ist erdrosselnd
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 15.10.2014 (BVerwG 9 C 8.13) entschieden, dass eine jährliche Kampfhundesteuer von 2.000,00 Euro einem „Kampfhundeverbot" gleichkomme und somit rechtswidrig sei. Dem Fall lag eine Steuer für einen Hund der Rasse Rottweiler in einer bayerischen Gemeinde zu Grunde. Während „normale" Hunde mit einer Hundesteuer von lediglich 75,00 Euro besteuert wurden, mussten Besitzer bestimmter, als besonders gefährlich eingeschätzten Hunderassen den 26-fachen Steuersatz zahlen. Zwar sei es nach Auffassung des Gerichts zulässig, neben fiskalischen Zwecken auch den Lenkungszweck, „Kampfhunderassen" aus dem Gemeindegebiet zurückzudrängen, zu verfolgen. Dies dürfte aber nicht darauf hinauslaufen, dass die Hundesteuererhebung erdrosselnd wirke und auf ein faktisches Haltungsverbot hinausliefe. Zudem übersteige der steuerliche Aufwand den durchschnittlichen sonstigen Haltungsaufwand eines derartigen Hundes.