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Recht - Urteile - Wohnrecht
In diesem Kapitel finden Sie interessante Urteile, die sich mit der Haltung von Hunden in Wohneigentum und Mietsachen befassen.
Es wünscht Ihnen einen interessante Unterhaltung
Ihr Team von Hund und Halter e.V.
Oberlandesgericht Karlsruhe: Hund darf im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht frei umherlaufen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Beschluss vom 20.05.2008 (Az.: 14 Wx 22/08) eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Konstanz aufgehoben und die Sache zur weiteren Sachverhaltsaufklärung zurückverwiesen.
Richter erleichtern Haustierhaltung
Generelles Verbot im Mietvertrag ist unwirksam – Grund: Keine Störung
Karlsruhe/DPA – Wie die Nordwest-Zeitung am 15.11.07 berichtet, erleichtert der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Urteil vom Mittwoch Tierfreunden die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen.
OLG Saarbrücken: Allgemeines Verbot der Tierhaltung unwirksam
Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Hausordnung beschlossen, nach der das Halten von Haustieren, die nach Verabschiedung der Hausordnung angeschafft werden, verboten ist.
AG Bremen: Urteil zu Hund und Katze in der Mietwohnung
Das Amtsgericht Bremen (Az.: 7 C 240/05) hat entschieden, dass Hund und Katz unter Umständen auch dann in einer Mietwohnung gehalten werden können, wenn die Genehmigung des Vermieters nicht vorliegt. Wie cecu.de berichtet, hat das Amtsgericht das für den Fall entschieden, dass der Mietvertrag keine Tierhaltungsklausel enthalte oder diese aber unwirksam sei.
Nachbarn können nicht beliebig lang gegen Hundehaltung auf dem Nachbargrundstück vorgehen.
Nachbarn verwirken ihr Recht, gegen die Hundehaltung auf einem angrenzenden Grundstück vorzugehen, wenn sie diese jahrelang (hier: fünf Jahre) hingenommen haben. Der Hundehalter darf nach einem derart langen Zeitraum darauf vertrauen, dass sich der Nachbar mit der Hundehaltung abgefunden hat.
Pitbull in der Mietwohnung - eine Gefahr?
2. Zivilkammer des Landgerichts entschied gestern im Streit zwischen Gladbau und einer Mieterfamilie.
(RP). Darf ein Mieter in seiner Wohnung einen Pitbull halten - auch wenn der Vermieter dies ablehnt? Diese Frage beschäftigte, ausgehend vom konkreten Fall, in den vergangenen Wochen die Gerichte Mönchengladbachs: zunächst das Amts-, dann das Landgericht. Gestern verkündete nun die 2. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach: Der Hund darf bleiben
Streit um Atos: "Sind doch keine Prozesshansel"
Urteil im Kampfhunde-Prozess wird rechtskräftig
Im Übrigen sei die Klägerin nicht berechtigt gewesen, die einmal erteilte Genehmigung zur Haltung des Hundes nur deshalb zu widerrufen, weil dieser als Rottweiler in die Liste der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung aufgenommen wurde. Im Gegenteil: Daraus, dass die Verordnung vorschreibe, dass Rottweiler außerhalb einer Privatwohnung stets mit Maulkorb und angeleint zu führen sind, sei zu entnehmen, "dass öffentlich-rechtlich keine Bedenken bestehen, Hunde dieser Rasse zu halten"
Ein Recht auf Hundehaltung gibt es nicht
Ein Recht auf Hundehaltung gibt es nicht. Ob der beste Freund des Menschen auch sein Mitbewohner sein darf, hängt vom Mietvertrag ab: Auf der sicheren Seite steht nur, wem der Vermieter ausdrücklich erlaubt, einen Hund zu halten. Eine Zustimmung kann aber aus wichtigen Gründen widerrufen werden, beispielsweise dann, wenn von dem Tier erhebliche Belästigungen für die Nachbarn ausgehen (LG Hamburg, Az. 333 S 151/98).
Quelle: Süddeutsche Zeitung Vermischtes 22.11.2001
Wer Kampfhunde hält, braucht kein Okay vom Vermieter
Hat ein Vermieter der Hundehaltung in einem Einfamilienhaus zugestimmt, dann darf die Mieterin auch zwei Kampfhunde halten, solange ihre Tiere die Nachbarn nicht konkret belästigen.
(Landgericht Offenburg, 1 S 36/97)
Verbot der Hundehaltung in Formularmietverträgen unzulässig
Sind per Mietvertrag Hunde generell verboten, ist dies nach Auffassung einiger Gerichte wirksam. Doch ist gerade bei der Hundehaltung die Einstellung des Richters schwer einzuschätzen. Und der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein generelles Verbot der Hundehaltung in Formularmietverträgen unzulässig sei, weil es den Mieter unangemessen benachteilige (Az. VIII ZR 10/92).
Quelle: Süddeutsche Zeitung Vermischtes 22.11.2001