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Ein kleines Ostergeschenk .....
hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einer Hundehalterin aus dem Ruhrgebiet mit seiner Eilentscheidung vom 01.04.2009 (16 L 42/09) gemacht. Die Stadtverwaltung, die ihr die Hundehaltung sofort vollziehbar untersagt hatte, darf ihre Ordnungsverfügung einstweilen nicht vollziehen und der Hund darf bei seiner Halterin verbleiben. Dem Rechtsstreit lag – vereinfacht – folgender Sachverhalt zugrunde:
„Berechtigtes Interesse“ im rheinland-pfälzischen LHundG bei Hunden aus anderen Bundesländern
Wie wir bereits am 03.01. bzw. 09.03.2009 berichteten hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (5 L 1418/08.NW) in einem Eilverfahren ausgesprochen, daß ein berechtigtes Interesse zur Haltung eines „gefährlichen Hundes“ auch bei Tierheimhunden aus anderen Bundesländern vorliegen kann, da der Tierschutz nicht an der Landesgrenze halt macht.
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof: Die Behörde trägt die materielle Beweislast für die Eigenschaft eines Hundes als sog. Kampfhund
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluß vom 17.07.2009 das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg erster Instanz sowie den von der Klägerin angefochtenen Bescheid, der ihr die Hundehaltung untersagte, aufgehoben (Az.: 10 B 09.89).Landgerihweinfurt zum Einsatz eines Ultraschall-Geräts (sog. Dogchaser) gegen Hunde
Das Landgericht Schweinfurt hat mit Berufungsurteil vom 26.10.2009 (24 S 38/09) einer Hundehalterin Recht gegeben, deren Nachbar beim Vorbeilaufen an ihrem eingefriedeten Hof regelmäßig einen sog. Dogchaser einsetzte, wenn sich ihre Hunde dort aufhielten.
OVG Bremen: Sicherstellung von Hunden wegen Lärmbelästigung
Mit Beschluß vom 03.09.2009 (1 B 215/09) hat das Oberverwaltungsgericht in Bremen im Eilverfahren 2. Instanz bestätigt, daß Hunde auch dann sichergestellt und behördlich verwahrt werden können, wenn von ihnen unzumutbare Lärmbeeinträchtigungen ausgehen und der Halter für die Zukunft nicht verläßlich ausschließen kann, daß dies unterbleibt.
Die Behörde sei aufgrund massiver, in der Sache konkreter und detaillierter Anwohnerbeschwerden tätig geworden, welchen zufolge die Hunde (2 Hunde der Rasse Dobermann) tags und auch nachts unzumutbaren Lärm verursacht hätten. Nach dem einschlägigen Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung seien Tiere hingegen so zu halten, daß andere Personen durch Geräusche nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Demzufolge sei die Sicherstellung gerechtfertigt gewesen. Quelle: OVG Bremen, Beschluß vom 03.09.2009, 1 B 215/09
Bayern: Widerruf der Bestellung als öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für das Hundewesen wieder aufgehoben
München. Nach der Berufungshauptverhandlung vor dem 22. Senat des Verwaltungsgerichtshofs in München vom 04.03.2010 (22 B 09.1630) darf sich ein bayerischer Sachverständiger für das Hundewesen nach langem Kampf durch die Instanzen wieder öffentlich bestellter Sachverständiger für das Hundewesen nennen.
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Öffentliches Interesse zur Haltung gefährlicher Hunde ist nicht auf Übernahmen von Hunden aus Tierheimen beschränkt
Wie an dieser Stelle bereits am 09.04.2009 berichtet, hatte das VG Gelsenkirchen in einem Eilverfahren einer Hundehalterin einstweilen Recht gegeben (Beschluß vom 01.04.2009 – 16 L 42/09), die einen – nicht als American Staffordshire Terrier Mischling erkennbaren – Welpen geschenkt bekam und für den Hund erst nach einigen Monaten, als die Rasse deutlicher hervortrat, eine Haltererlaubnis nach dem LHundG NRW beantragte. Die Stadt lehnte den Antrag ab und untersagte die Hundehaltung, weil kein öffentliches Interesse im Sinne des § 4 Abs. 2 LHundG NRW vorläge, da der Hund nicht aus dem Tierheim vermittelt worden sei.
OLG Hamm: Kein Anspruch auf Umgangsrecht mit Familienhund
OLG Hamm: Kein Anspruch auf Umgangsrecht mit FamilienhundLaut einer Pressemitteilung des OLG Hamm vom 15.12.2010 hat der 10. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm entschieden, dass einem getrennt lebenden Ehegatten kein rechtlicher Anspruch auf ein Umgangsrecht mit einem während der Ehezeit angeschafften bei dem anderen Ehegatten lebenden Hund zusteht.
NRW: Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen
Das Land NRW – Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) – gewährt nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung baulicher Maßnahmen in Tierheimen“ vom 01.08.2011 Tierheimen unter bestimmten Voraussetzungen eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 40.000,00 EUR. Ein Anspruch auf die Zuwendung besteht allerdings nicht.
Verwaltungsgericht Sigmaringen: Heranziehung zur Kampfhundesteuer rechtswidrig
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen hat einen (Kampfhunde-) Steuerbescheid und den Widerspruchsbescheid des zuständigen Landratsamts nach mündlicher Verhandlung vom 29.04.2008 aufgehoben (Az.: 7 K 755/07).
Begründung des (Kampfhundesteuer-) Urteils des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29.04.2008 (Az.: 7 K 755/07)
Bereits am 02.05.2008 hatten wir vorab berichtet, daß die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen einen (Kampfhunde-) Steuerbescheid und den Widerspruchsbescheid des zuständigen Landratsamts aufgehoben hat. Nunmehr liegen auch die schriftlichen Urteilsgründe vor.
Verwaltungsgericht Trier: Keine Hundesteuer bei ausschließlich gewerblicher Hundehaltung
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat mit Urteil vom 15.05.2008 (Az.: 2 K 976/07.TR) entschieden, daß eine Hundezüchterin, deren Zucht beim Finanzamt gemeldet ist und die mit Gewinnerzielungsabsicht Welpen aus drei Würfen jährlich verkauft, nicht zur Hundesteuer herangezogen werden kann. Hinzu kommt, daß die Züchterin auch die entsprechenden behördlichen Genehmigungen zur Hundezucht innehat.
Neues zum (Kampfhundesteuer-) Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen: Stadt legt Berufung ein
Wie wir bereits berichteten hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen einen gemeindlichen (Kampfhunde-) Steuerbescheid und den Widerspruchsbescheid des zuständigen Landratsamts aufgehoben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht allerdings die Berufung zugelassen, d.h. die in erster Instanz unterlegene Gemeinde muß nicht erst einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, sondern kann unmittelbar Berufung einlegen.
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse: Urteil zur Kampfhundebesteuerung eines Bullmastiffs liegt nunmehr vor
Wie wir bereits am 03.07.2008 berichteten hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstrasse mit Urteil vom 02.07.2008 die Besteuerung eines Bullmastiffs als sog. Kampfhund auf Grundlage einer örtlichen Steuersatzung für unzulässig befunden. Nunmehr liegt das schriftliche Urteil vor. Darin heiß es sinngemäß wie folgt:Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Auch Pflegestellen von Tierschutzvereinen unterliegen der Hundesteuer
Wie die Pressestelle des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim am 08.08.2008 mitteilt, unterfallen auch Pflegestellen, die aus Tierliebe Hunde für längere Zeit bis zu deren Weitervermittlung bei sich aufnehmen, der Hundesteuer. Denn auch Pflegestellen sind Hundehalter und damit hundsteuerpflichtig, auch wenn die Hunde formal im Eigentum eines Tierschutzvereins stehen (Berufungsurteil vom 26.05.2008, Az.: 2 S 1025/06).
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Keine Hundesteuer für Bedürftige
Wie wir bereits am 21.10.2008 berichteten hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 16.10.2008 (2 K 3211/08) entschieden, daß Hundehalter, die Leistungen nach dem SGB II („Hartz-IV“) oder SGB XII (Grundsicherung) erhalten bzw. auch Bezieher von Einkünften in vergleichbarer Höhe, keine Hundesteuer entrichten müssen.
Berufungsurteil des VGH Mannheim vom 26.03.2009
Mit am 16.04.2009 veröffentlichtem (Berufungs-) Urteil vom 26.03.2009 hat der 2. Senat des VGH Mannheim die einer Kampfhundesteuerklage stattgebende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29.04.2008 (7 K 755/07) kassiert und die Klage abgewiesen.Verwaltungsgericht Düsseldorf: (Kampf-) Hundesteuer für Rottweiler ist nicht mehr rechtmäßig
Mit unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung verkündetem Urteil vom 22.06.2009 hat die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (25 K 699/09) einen Bescheid über die erhöhte Besteuerung für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2009 eines Hundes der Rasse Rottweiler aufgehoben und ist damit dem Vortrag des Klägers gefolgt.Verwaltungsgericht Düsseldorf zur (Kampf-) Hundesteuer für Rottweiler: Urteilsbegründung liegt nunmehr vor
Wie wir bereits am 22.06.2009 berichteten hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 22.06.2009 (25 K 699/09) einen Bescheid über die erhöhte Besteuerung eines Hundes der Rasse Rottweiler aufgehoben.Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse: Kampfhundebesteuerung von Hunden der Rasse Bullmastiff ist und bleibt rechtswidrig
Wie bereits mit Urteil vom 02.07.2008 (1 K 1524/07.NW) hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstrasse mit weiterem Urteil vom 30.09.2009 (1 K 571/09.NW) die Höherbesteuerung von Hunden der Rasse Bullmastiffs als sog. Kampfhunde auf Grundlage einer örtlichen Steuersatzung für rechtswidrig erklärt.