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2. Zivilkammer des Landgerichts entschied gestern im Streit zwischen Gladbau und einer Mieterfamilie

   (RP). Darf ein Mieter in seiner Wohnung einen Pitbull halten - auch wenn der Vermieter dies ablehnt? Diese Frage beschäftigte, ausgehend vom konkreten Fall, in den vergangenen Wochen die Gerichte Mönchengladbachs: zunächst das Amts-, dann das Landgericht. Gestern verkündete nun die 2. Zivilkammer des Landgerichts Mönchengladbach: Der Hund darf bleiben.

   Die Richter hoben damit ein Urteil des Amtsgerichts Rheydt auf. Dr. Christof Wellens, Rechtsvertreter des Vermieters, hatte sich schon zuvor, als sich das Urteil abzeichnete, überrascht gezeigt: "Der Gesetzgeber sagt, dass solche Hunde potenziell gefährlich sind, aber das Gericht urteilt, das Tier dürfe auch auf engem Raum gehalten werden - das ist paradox

   Tierarzt urteilte positiv

   Zum Hintergrund: Im Sommer des vergangenen Jahres hatte die Gladbau Baubetreuungs- und Verwaltungs-GmbH einer an der Nievelsteinstraße lebenden Familie untersagt, einen American Pitbull Terrier in der Mietwohnung zu halten. Zu dieser generellen Linie, so Wellens, habe sich das Unternehmen nach den Kampfhunde-Attacken entschieden, die bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatten. Die Argumente der Gladbau: Auf zu engem Raum sei eine artgerechte Haltung nicht möglich, zudem stellten diese Tiere eine Gefahrenquelle für andere Mieter dar. Dieser Meinung hatte sich das Amtsgericht Rheydt in seinem Urteil vom März diesen Jahres angeschlossen.

   Dass aber die 2. Zivilkammer des Landgerichts dieser Einschätzung nicht folgen würde, war schon bei der mündlichen Verhandlung Anfang September zu erkennen gewesen. Ihr Urteil stützt sich primär auf zwei Argumente: Zum einen sei nicht zu erkennen, dass von dem Hund konkrete Gefahren oder Belästigungen ausgehen; zum anderen habe die Gladbach die Tierhaltung genehmigt - und diese Genehmigung dürfe nur bei wichtigen Gründen widerrufen werden. Ein Mitarbeiter der Gladbau hatte demnach der Familie gegenüber erklärt, er könne eine Hundehaltung in der Wohnung nicht grundsätzlich verbieten. Dabei wusste er aber offensichtlich nicht, dass es sich um einen Pitbull handelte. Das Landgericht aber war der Auffassung, dass sich der Mitarbeiter hätte ausreichend informieren müssen. Zugunsten der Hundebesitzer werteten die Richter auch ein positives tierärztliches Gutachten und die Tatsachen, dass die Familie eine Genehmigung der Stadt zur Haltung des Hundes habe und dass ein Hundeführerschein vorliege. Bei Verlassen der Wohnung schließlich trage der Hund ja den vorgeschriebenen Maulkorb

Quelle: Rheinische Post Lokales 30.9.2001 19:31