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Niedersachsens Landwirtschaftsminister Meyer will auch in Niedersachsen ein generelles Abschussverbot angeblich wildernder Hunde und Katzen gesetzlich verankern. Die längst überfällige Gesetzesänderung soll jedoch erst im Jahr 2015 oder 2016 beraten werden.
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wollen bereits ab 2015 ein entsprechendes Haustierabschussverbot einführen.

Die Landesjägerschaft protestiert erwartungsgemäß gegen diesen Vorstoß. Es soll alles beim alten bleiben, die Regelung habe sich bewährt. In Niedersachsen dürfen Katzen, die sich 300 m von einer Wohnansiedlung aufhalten und „wildern" sowie „wildernde" Hunde, deren Halter nicht zu sehen sind, von Jägern erschossen werden. Der einzelne Jäger beurteilt, ob ein Tier „wildert" und wird nach Abschuss des betroffenen Tieres nicht zur Rechenschaft gezogen. Es existieren in Niedersachsen nicht einmal Statistiken darüber, um wie viele getötete Hunde und Katzen es sich handelt. In Nordrhein-Westfalen schon, allein im letzten Jahr sollen 7600 Katzen und 51 Hunde von Jägern getötet worden sein.

Der Jagdverband beruft sich u.a. auf - worauf auch immer begründete - Schätzungen, wonach jede streunende Katze jährlich bis zu 1000 Kleintiere erlegen würde, darunter auch massenhaft Singvögel. Die Vorsitzende des Landesverbandes Niedersachsen des Deutschen Tierschutzbundes widerspricht diesem Argument. Untersuchungen der Mageninhalte frei laufender Katzen hätten das Ergebnis erbracht, dass Vögel nur zu einem sehr kleinen Teil erlegt werden würden. Auch die Naturschutzorganisation BUND stellt klar, dass Katzen – anders als von der Jägerschaft behauptet – keine Gefahr für wilde Arten darstellten, wie aktuelle Bestandszahlen zeigten.

Abgesehen davon, dass Hunde und Katzen kein jagdbares Wild sind und somit nichts im Jagdrecht zu suchen haben, verstößt der gesetzlich legalisierte Abschuss gegen das Tierschutzgesetz, welches ein grundloses Töten von Wirbeltieren verbietet.

Die Forderung nach Beibehaltung der Abschussmöglichkeit zeigt wieder einmal, dass es der Jägerschaft weniger um Hege und Erhaltung der biologischen Vielfalt, als um den Schutz der Jagd, genauer gesagt, um den Schutz ihrer durch Hunde und Katzen vermeintlich bedrohten Jagdbeute geht.

Anke-C. Nielsen
1. Vorsitzende
Hund und Halter e.V.