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Das Land Sachsen-Anhalt überprüft die Auswirkungen des in 2009 in Kraft getretenen Hundegesetzes. Hund und Halter e.V. wurde gebeten, hierzu Stellung zu nehmen.

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Postfach 3563

39010 Magdeburg



Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Minister Stahlknecht,

mit großer Freude haben wir die Bemühungen und die Sorgfalt des Landes Sachsen-Anhalt zur Kenntnis genommen, die Auswirkungen des am 01.03.2009 in Kraft getretenen Hundegesetzes auf so breiter Basis zu überprüfen.

Dabei möchten wir unsere Stellungnahme in drei Komplexe unterteilen.

Ein erster Teil stellt eine Stellungnahme zu den einzelnen Regelungen des Gesetzes dar, der zweite Teil enthält Vorschläge zu Änderungen.

Schlussendlich im dritten Abschnitt eine rein private Einschätzung der Unterzeichnenden.

I.

Das Festschreiben einer Rasseliste mit Auflagen für Halter von Hunden bestimmter Rassen ist kein Rezept dafür, von Hunden ausgehende Gefahren zu bekämpfen oder gar zu eliminieren. Hundegesetze und –verordnungen müssen alle Hundehalter gleichermaßen in die Pflicht nehmen, denn wissenschaftlich ist es schon lange erwiesen, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht an der Rasse festgemacht werden kann.

Auch statistisch erscheint inzwischen dieses Ergebnis in unterschiedlichen Bundesländern bzw. europäischen Ländern gesichert.

So wurde im österreichischem Kinderunfallforschungszentrum 2005 festgestellt, dass 40% aller Unfälle durch Schäferhunde oder durch Hunde der Rasse Dobermann verursacht wurden, an dritter Stelle befanden sich die Spitze (Quelle: Krone.at, Mai 2005), Listenhunde waren in der Minderzahl.

Der Umgang der Behörden mit Beißvorfällen erscheint problematisch.

Das Gesetz enthält keine Spielräume, die Behörde hat auf jeden angezeigten Beißvorfall mit Schärfe zu reagieren, denn Abstufungen sind nicht vorhanden.

Die geübte Praxis, dass Pitbulls, Am. Staff.terrier, Staffbulls und Bullterrier eingezogen werden, wenn der Halter seinen Hund nicht zum Wesenstest bringt, schützt weder die Bevölkerung noch dient sie anderen Zwecken. Tierheime werden überfüllt, ohne dass die Hunde jemals auffällig waren.

Insgesamt fehlen dem Gesetz die Graustufen, es gibt nur schwarz oder weiß.

Positiv zu bewerten sind die Transponderpflicht und die Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Soweit der Unterzeichnenden bekannt, haben alle in Merseburg registrierten Listenhunde den Wesenstest erfolgreich bestanden – sie sind mithin als nicht gefährlich eingestuft und dennoch haben alle Hundebesitzer eine deutlich erhöhte Hundesteuer zu entrichten (was mit dem Gesetz nicht in unmittelbarem aber vielleicht doch mittelbaren Zusammenhang steht).

II.

Rassenlisten sollten zukünftig nicht mehr im Gesetz zu finden sein.

Die Definition, welcher Hund durch welche Handlung als gefährlich einzustufen ist, muss genauer und abgestuft erfasst werden.

Die Konsequenzen müssen ebenfalls abgestuft werden.

Wenn ein Hund nach einem Vorfall den Wesenstest besteht, so halten wir die Sachkundeprüfung für den Halter nicht in jedem Fall für zwingend notwendig.


Haben Hund und Halter alle Prüfungen ohne Beanstandungen bestanden, ist festzustellen, dass der Hund nicht gefährlich ist.

Er darf nicht mehr im Register als gefährlicher Hund geführt werden.

Allerdings im Gegenzug ist wünschenswert, dass jeder Hundehalter vor Erwerb eines Hundes einen „abgespeckten“ Sachkundenachweis zu absolvieren hat.

III.

Die Unterzeichnende hat sich zur Vorbereitung auf diese Stellungnahme mit den Tierheimen in ihrer Umgebung in Verbindung gesetzt. Dabei ist aufgefallen, dass seit Inkrafttreten des Hundegesetzes in einigen Tierheimen (Merseburg, Gehofen) kaum oder gar keine Listenhunde vorhanden sind, in anderen ist eine heftige Zunahme zu verzeichnen. Von 18 Hunden im Tierheim Eisleben sind 15! Listenhunde und kaum vermittelbar, obwohl nicht einer dieser 15 Hunde auf Grund eines auffälligen Verhaltens eingezogen wurde.

Die Hunde wurden eingezogen wegen fehlender Wesenstests, wurden abgegeben, weil die Steuern nicht mehr aufgebracht werden konnten oder weil Vermieter nicht bereit waren, den Mietern die Mitnahme solcher Hunde zu gestatten.

Die Unterzeichnende selbst hat seit einem Jahr einen American Staffordshire Terrier aus dem Tierheim Bitterfeld, der seinem Besitzer nach 13 Jahren weggenommen worden war, obwohl er nie auffällig war.

Nach Inkrafttreten des Gesetzes hatte dieser den Hund versteckt, weil er das Geld für den Wesenstest und die weiteren Auflagen nicht aufbringen konnte.

In Querfurt und Umgebung wird glücklicher Weise sehr entspannt mit Listenhunden umgegangen. Die Bevölkerung nimmt diese Rassen lediglich als Hunde wahr.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Peuschel
Leiterin Fachausschuss Sachsen-Anhalt