Hat ein Vermieter der Hundehaltung in einem Einfamilienhaus zugestimmt, dann darf die Mieterin auch zwei Kampfhunde halten, solange ihre Tiere die Nachbarn nicht konkret belästigen.
(Landgericht Offenburg, 1 S 36/97)
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Hat ein Vermieter der Hundehaltung in einem Einfamilienhaus zugestimmt, dann darf die Mieterin auch zwei Kampfhunde halten, solange ihre Tiere die Nachbarn nicht konkret belästigen.
(Landgericht Offenburg, 1 S 36/97)