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   Wer zweimal im Jahr vor Gericht zieht und seine Rechtschutzversicherung in Anspruch nimmt, gilt als notorischer Kläger und landet auf der schwarzen Liste des Gesamtversicherungsverbandes.

   Wie schnell wird aus einer kleinen Meinungsverschiedenheit am Gartenzaun ein handfester Nachbarschaftsstreit. Gut, wenn Sie dann eine Rechtschutzversicherung haben. So sinnvoll sie auch ist – bei der Police lauern einige Fallstricke.

   Wartezeit

   Inanspruchnahme: Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung abschließen, können Sie normalerweise erst nach drei Monaten die Leistungen in Anspruch nehmen. Damit will die Versicherung vermeiden, dass Verträge erst bei konkreten oder drohenden Streitfällen abgeschlossen werden.

   Ausnahmen: Bei Strafverfahren, Ordnungswidrigkeiten und bei Beratung im Familien- und Erberecht gilt diese Sperre nicht. Der Neukunde hat den Anspruch auf Soforthilfe.

   Prämie senken

   Selbstbehalt: Wer pro Streitfall bereit ist, einen Teil der Kosten aus eigener Tasche zu zahlen, kann Geld sparen.. Üblich ist ein Eigenanteil von 250 oder 500 Euro. Die Prämie verringert sich dadurch um 15 bis 25 Prozent.

   Streitfälle meiden: Die Leistungen der Police sollten Sie nicht ständig in Anspruch nehmen. Wer innerhalb eines Jahres zweimal mit seiner Versicherung vor Gericht war, muss mit einer Kündigung rechnen. Außerdem landen solche Kunden automatisch auf der Liste des Gesamtversicherungsverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Die einzelnen Assekuranzen tauschen sich nämlich über ihre Kunden aus. Notorische Kläger haben also schlechte Karten, bei einer anderen Rechtschutzversicherung aufgenommen zu werden.

   Vorab informieren

   Erstberatung: Bevor Sie zum Anwalt gehen, sollten Sie daher zunächst einmal Ihre Chancen ausloten. Die meisten Versicherungen bieten ihren Kunden eine Erstberatung am Telefon an. So erfahren Sie schnell, ob Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat. Am Telefon sitzen echte Juristen und keine Call-Center-Mitarbeiter. Von ihnen bekommen Sie auch gute Tips, z.B. für Formulierungen in Briefen.

   Anwalt beauftragen

   Fachanwalt suchen: Wenn Hilfe vom Anwalt nötig ist, sollten Sie zum Experten gehen. Ob Familien-, Arbeits- oder Reiserecht – für jeden Bereich gibt es Spezialisten.

   Kosten klären: Bevor Sie mit Ihrem Anwalt über Ihren Fall sprechen, sollten Sie ihn mit der Anfrage zur Kostenübernahme beauftragen. Denn erst wenn er die Zusage der Versicherung hat, bekommt er von dieser auch das Geld -  und nicht von Ihnen.

   Quelle: Meine Pause, März 2007