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   Das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union enthält noch nicht für alle Haustiere spezielle tierseuchenrechtlichen Vorschriften für deren Ein- und Durchfuhr aus Drittländern. In den gemeinschaftsrechtlich nicht geregelten Bereichen gelten somit die nationalen Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten. (Zum PDF-Dokument - 34 Kb >>)