...Den o. g. Gerichtsentscheidungen, den z. Z. in den verschiedenen Bundesländern bestehenden rassespezifischen Hundeverordnungen sowie den geplanten Gesetzesänderungen stehen erhebliche rechtliche Bedenken entgegen. Weder das Qualzuchtgutachten des Bundeslandwirtschaftministeriums und die Entscheidungen der o. g. Gerichte, noch die „Erfolge“ und Erfahrungen der bayrischen Ordnungsbehörden können die Notwendigkeit rassespezifischer Gefahrenabwehrmaßnahmen und Gesetze begründen. Rassespezifische Hunderegelungen sind absolut nicht dazu geeignet um die Gefahren zu reduzieren, die durch menschliches Fehlverhalten und Versagen verursacht werden.
Das Töten, die Ausrottung unschuldiger Tiere sowie die ordnungsrechtliche und gesetzliche Diffamierung integrer Bürger sind weder durch die Entgleisungen krimineller und/oder gewaltbereiter Chaoten, noch durch die fehlende Handlungsbereitschaft der zuständigen Ordnungsbehörden rechtlich und moralisch zu rechtfertigen... (Mehr dazu - PDF-Dok. KB >>)


