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   Gemäß Art. 17 unseres Grundgesetzes hat jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Da effektiver Rechtsschutz - der in unserem Grundgesetz vor allem in Art. 19 Abs. 4 GG verbrieft ist - im wesentlichen vor den Gerichten stattfindet, haben Petitionen vor allem den Sinn, auf die politische Willensbildung in den jeweiligen Landtagen bzw. im Bundestag Einfluß zu nehmen. Die Petition bietet daher jedermann die Möglichkeit, ohne nennenswerte - bis auf die Schriftform - formale Zwänge seine Belange vorzutragen.


   Ihr Team von Hund und Halter e.V.