Zu der hierin statuierten, wissenschaftlich unhaltbaren Gefährlichkeitsvermutung in Bezug auf die Rassen/Typen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Pitbull Terrier haben wir zusammen mit dem Deutschen Club für Bullterrier e.V. und dem Thüringer Forum für Mensch und Hund bereits unsere ablehnende Auffassung kundgetan. Begrüßenswert ist allein, dass die Gefährlichkeitsvermutung durch positive Absolvierung eines Wesenstests widerlegt werden kann und dann an die weitere Haltung keine weiteren Anforderungen gestellt werden.
Abgesehen hiervon, enthält der Entwurf des Hundegesetzes jedoch auch einige, wie wir meinen, gelungene Ansätze: So sollen allgemeine Pflichten eines jeden Hundehalters beispielsweise sein, eine Haftpflichtversicherung für den Hund abzuschließen und ihm einen Erkennungschip bzw. eine lesbare Tätowierung beibringen zu lassen – Forderungen, die unser Verein bereit seit Jahren erhebt. Auch die Einführung einer Meldepflicht für Human- und Veterinärmediziner bei Feststellung von Beißvorfällen und Verletzungen, die auf Angriffe durch Hunde zurückgehen, ist begrüßenswert, da hierdurch in Zukunft hoffentlich nachgewiesen werden kann, dass gerade von Hunden der als gefährlich eingestuften Rassen/Typen keine erhöhten Gefahr ausgeht. Der Sachkundenachweis soll hingegen nur von Haltern erbracht werden müssen, deren Hunde sich als tatsächlich gefährlich erwiesen haben.
Den Gesetzesentwurf finden Sie hier.
Anke-C. Nielsen
- 1. Vorsitzende -