Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP ( vgl. http://www.fdp-sh.de/files/3256/Koalitionsvertrag.pdf) heißt es auf S. 48: „CDU und FDP sehen sich dem Tierschutz besonders verpflichtet. Zur Verbesserung des Tierschutzes werden die bestehenden Rechtsgrundlagen evaluiert und ggf. angepasst. CDU und FDP wollen die Bürgerinnen und Bürger vor verantwortungslosen Hundehaltern schützen. Die Rasseliste hat sich dafür als nicht geeignet erwiesen und wird daher im Gefahrhundegesetz abgeschafft.“
Das wäre ja mal ein Fortschritt, wenn neben Niedersachsen auch Schleswig-Holstein diesen wissenschaftlich haltlosen Ansatz vom rassebedingt gefährlichen Hund wieder streichen würde.
Allerdings sollten sich die Parlamentarier in Norden ihr Gefahrhundegesetz auch an anderen Stellen einmal genauer ansehen, da es absolut nicht sein kann, wie in Schleswig-Holstein Hunde im Einzelfall als gefährliche Hunde eingestuft werden. Aus einer normalen Rangelei unter Rüden geht ein Hund blitzschnell als gefährlich hervor, ohne daß – gleichsam als Regulativ – eine Überprüfung durch einen Amtsveterinär vorgesehen wäre. Das kann es wirklich nicht sein.
L.-J. Weidemann 2. Vorsitzender Hund und Halter e.V.