Wie die Online-Ausgabe der Kölnischen Rundschau am 14.10.2009 berichtet planen CDU und FDP im Rat der Stadt Troisdorf unter dem Motto „Steuerentlastung für die Bürger“ die Abschaffung der Hundesteuer. Dies soll allerdings nicht für sog. Kampfhunde gelten (http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1246895328547.shtml).
Steuern allgemein dienen öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen, wobei die Mittelverschaffung grundsätzlich der Hauptzweck der Steuererhebung ist, aber auch Nebenzweck sein kann (§ 3 Abs. 1 Abgabenordnung). Hundesteuern dienen damit als örtliche Aufwandsteuern der kommunalen Einnahmenerzielung. Nebenzwecke der Hundesteuererhebung, wie die Eindämmung der Haltung gefährlicher Hunde oder von Hunden insgesamt, sollen nach der Rechtsprechung zulässig sein. So weit so gut.
Wenn aber nur noch vermeintlich gefährliche Hunde bestimmter Rassen besteuert werden und alle anderen Hunde nicht mehr, hat diese beabsichtigte Vorgehensweise mit Steuerrecht de facto nichts mehr zu tun. Vielmehr sollen mit der finanziellen Daumenschraube ordnungsrechtliche Vorstellungen durchgesetzt werden, welche das Ordnungsrecht selbst, hier in Gestalt des LHundG NRW, nicht hergibt. Denn nach dem LHundG NRW ist das Halten auch gefährlicher Hunde unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt: Erfüllt der Halter die Vorgaben des Gesetzes, dann steht ihm ein Anspruch auf Erteilung einer Haltererlaubnis zu.
Diese zulässige Hundehaltung soll nunmehr durch die Besteuerung unterbunden werden. Dies gab es bislang zwar auch, da die Hundesteuer für bestimmte Rassen in vielen Gemeinden höher ist oder war als für die meisten anderen Hunde. Der Formenmißbrauch durch das Steuerrecht lag bislang allerdings wohl noch nie so klar auf der Hand wie bei der hier beabsichtigten Regelung. Denn die Einnahmenerzielung ist nichtmals mehr Nebenzweck, da sie zum einen aufgrund der überschaubaren Anzahl der betroffenen „Kampfhunde“ kaum nennenswert ins Gewicht fallen wird, zum anderen durch die Abschaffung der Hundesteuer für alle anderen Hunde bei einer Gesamtbetrachtung für die Stadt ein hoher wirtschaftlicher Verlust die Folge ist.
Vielleicht kommt im Rat der Stadt ja jemand auf die Idee, diesen Verlust einmal zu berechnen. Unterstellt, in Troisdorf wären – dies dürfte bei etwa 75.000 Einwohnern nicht ganz fernliegend sein – etwa 3.000 Hunde zur Steuer angemeldet. Davon sind – hoch gegriffen – vielleicht 100 „Kampfhunde“. Vernachlässigt man einmal die progressive Besteuerung bei Mehrhundehaltungen und unterstellt knapp 100,00 EUR Hundesteuer jährlich für „normale“ Hunde und 350,00 EUR für „Kampfhunde“, errechnen sich im Jahr Einnahmen von 290.000,00 EUR + 35.000,00 EUR = 325.000,00 EUR. Fällt die Steuer für „normale“ Hunde weg bleibt selbst bei Erhöhung der „Kampfhundesteuer“ immer ein Verlust von deutlich über 200.000,00 EUR pro Jahr. Selbst wenn dann noch berücksichtigt wird, daß ein- oder zwei Stellen im Steueramt „frei“ werden könnten, bliebe nur dann ein nennenswerter Vorteil, wenn diese Stellen in der Verwaltung komplett wegfielen.
Sinnvoller erscheint es da – gerade in heutigen Zeiten – für alle Hundehalter eine moderate, gleich hohe Hundesteuer zu erheben und die durch die Abschaffung der Steuer offenbar bereits kalkulierten Verluste in der o.g. Größenordnung in Bildung, Kindertagesstätten etc. zu investieren. Mit über 200.000,00 EUR kann man – sinnvoll eingesetzt – eine Menge anfangen. Vielleicht auch in Troisdorf ..... L.-J. Weidemann 2. Vorsitzender