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Wie den Vereins- und Klubnachrichten des Vereins für Deutsche Schäferhunde (SV) e.V. in der jüngsten Ausgabe (7/2009) der „Unser Rassehund“, der Verbandszeitschrift des VDH e.V., auf S. 47 zu entnehmen ist, wurde der langjährige Geschäftsführer des SV zum 01.07.2009 in den Ruhestand verabschiedet. Unter anderem sei er ein gefragter Gesprächspartner der Medien gewesen und habe es immer wieder geschafft, oft emotional geführte Diskussionen auf eine sachliche und kynologisch fundierte Grundlage zurückzuführen. Weiter wird wie folgt ausgeführt (Zitat):

„Dies war mit Sicherheit einer der Gründe, die zu seinem Mitwirken bei der Erarbeitung einer Gefahrhunde-Verordnung des Landes Bayern führte, die als beispielgebend für nachfolgende Verordnungen anderer Bundesländer angesehen werden kann und als Erfolg für die Kynologie und den Verein gewertet werden muß.“

Wenn es der Meinung des SV entspricht, daß Gefahrhunde-Verordnungen mit Rasselisten vermeintlich gefährlicher Hunde als Erfolg für die Kynologie zu sehen sind, dann steht er mit dieser Meinung wohl selbst innerhalb des VDH so ziemlich allein dar, zumal der VDH seinerzeit die Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12.04.2001 unterstützt bzw. initiiert hat. Als Erfolg für den SV mögen die (Hunde-) Verordnungen und Gesetze der Länder indes sicherlich anzusehen sein, da sich bis zum heutigen Tage kein einziges Bundesland getraut hat, den Schäferhund auf die Liste der vermeintlich gefährlichen Hunde zu setzen, obgleich diese Hunderasse – aus welchen Gründen auch immer – so ziemlich jede Beißstatistik im In- und Ausland anführt.

Eine weitere Bewertung dieses kleinen aber feinen Satzes mag der geneigte Leser für sich selbst vornehmen; handelt es sich doch wahrlich um ein Kleinod vereinsinterner Schaffenskraft, welches wohl besser nicht nach außen gedrungen wäre ....


Anke Nielsen und L.-J. Weidemann
1. u. 2. Vorsitzende(r)
Hund und Halter e.V.

Quelle: Unser Rassehund 7/2009 S. 47