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Diversen aktuellen Presseberichten zufolge (AP, Bild-Zeitung, Yahoo-News) will die Bremer SPD-Landtagsfraktion im Bremer Hundegesetz ein „Einreise-Verbot“ für sog. Kampfhunde einführen, d.h. nach Bremen neu Hinzuziehende sollen sog. Kampfhunde nicht mehr aus anderen Bundesländern mitbringen dürfen. Selbst Besucher, die sich nur vorübergehend in Bremen aufhalten, sollen Hunde der gelisteten, vermeintlich gefährlichen Hunderassen nicht mit nach Bremen nehmen dürfen.

Derart weitgehende Eingriffe in grundrechtlich geschützte Bereiche gibt es derzeit (wohl) im gesamten Bundesgebiet nicht. Was die Bremer SPD hier plant erscheint allerdings rechtlich durchaus problematisch zu sein. Denn abgesehen von der Frage, ob das Eigentumsgrundrecht (Art. 14 GG) verletzt ist, gewährt Art. 11 GG allen Deutschen das Recht auf Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet. Dieses Grundrecht beinhaltet nach herrschender Auffassung auch das Recht, Eigentum und Vermögen, also die persönliche Habe, bei Inanspruchnahme der Freizügigkeit mitnehmen zu dürfen.

Wenn das Gesetz daher tatsächlich entsprechend erweitert wird, werden die Gerichte über ein weiteres Kleinod gesetzgeberischer Kunstfertigkeit zu urteilen haben. Und das hoffentlich im Sinne der Hundehalter.

L.-J. Weidemann
2. Vorsitzender

Quelle: http://de.news.yahoo.com/ap/20080827/twl-bremer-spd-fraktion-will-einreisever-1be00ca.html