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Wie die Mitteldeutsche Zeitung am 10.05.2008 in ihrer Online-Ausgabe (www.mz-web.de) berichtet, soll das neue sachsen-anhaltinische Hundegesetz noch im Juni und damit vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden.

Soweit dem Bericht entnommen werden konnte wird das Gesetz im Wesentlichen die Eckpunkte aufweisen, welche in dem Gesetzentwurf der CDU- und der SPD-Fraktion vom 06.12.2007 vorgesehen waren. Neben einem Haftpflichtversicherungs- und Kennzeichungszwang für alle Hunde bedeutet dies eine Liste mit den vermeintlich gefährlichen Hunderassen American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier, die einem Maulkorb- und Leinenzwang unterliegen, es sei denn, ihre „Gefährlichkeit“ wird durch einen bestandenen Wesenstest widerlegt. Ferner wird es eine besondere Meldepflicht für Ärzte und Tierärzte bei Beißvorfällen geben.

Wenn bedacht wird, dass sich in zwei Anhörungen vor dem Innenausschuß des Landtages im Januar 2007 und im März 2008 nahezu sämtliche der befragten Experten entschieden gegen dieses Gesetz ausgesprochen haben, wissenschaftliche Untersuchungen und statistische Erhebungen den rassebezogenen Ansatz gerade nicht bestätigen und selbst die CDU im Landtag von Sachsen-Anhalt lange Zeit klar gegen ein solches Gesetz war, fragt es sich, was dieses Gesetz bewirken soll: Den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden sicherlich nicht. Dazu gibt es viel sinnvollere Ansätze, die wir schon seit langem aufgezeigt haben. Allerdings wird bei Laien, die von Hunden und deren Verhalten keine Ahnung haben, der Eindruck hervorgerufen, es werde etwas zu ihrem Schutz getan. Als gebe es in Sachsen-Anhalt keine anderen Probleme.

Damit wird es wieder einmal auf eine gerichtliche Überprüfung hinauslaufen. Bei dem ein- oder anderen Verwaltungsgericht haben sich indes gerade in jüngster Zeit Zweifel eingestellt, ob der rassebezogene Ansatz rechtlich und tatsächlich noch vertretbar ist. Es bleibt daher abzuwarten, wann bzw. wie weit diese Zweifel bis nach Magdeburg vordringen.

L.-J. Weidemann 2. Vorsitzender