Die Auswirkungen des LHundG NRW werden nach einem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und weiterer Sachverständiger überprüft. Die Landesregierung unterrichtet den zuständigen Ausschuß des Landtages danach über das Ergebnis der Überprüfung.
Soweit der Wortlaut des § 22 LHundG NRW.
Am 01.01.2008 waren die im Gesetz genannten fünf Jahre erreicht, ohne daß etwas Erwähnenswertes geschehen wäre. Möglicherweise mag dies nun damit zusammenhängen, daß das federführende Umweltministerium (MUNLV) in den vergangenen Wochen mit etlichen anderen Problemen belastet war. Die sog. Umweltzone, mit welcher die Feinstaubbelastung im Ruhrgebiet verringert werden soll, war insofern nur ein Streitthema. Aktuell sieht sich Umweltminister Uhlenberg noch ganz anderen Vorwürfen ausgesetzt. Denn wie u.a. die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) am 07. und 08.04.2008 berichtet, wird dem MUNLV vorgeworfen, fehlerhafte Tabellen im Zusammenhang mit der Gewässer-Belastung durch die Industrie-Chemikalie PFT veröffentlicht zu haben. Insofern hat der Minister zwischenzeitlich Fehler eingeräumt, aber Täuschungsvorwürfe zurückgewiesen.
Soweit so schlecht. Denn wenn man dieses bizarre Schauspiel betrachtet, fragt man sich unweigerlich, wie im MUNLV im allgemeinen mit entsprechenden Daten umgegangen wird. Wenn schon in so sensiblen Bereichen wie dem Gewässerschutz Fehler gemacht werden, was passiert denn dann bei – je nach Betrachtungswinkel – nicht so wichtigen Themen?
Auch die Überprüfung des LHundG NRW wird u.a. eine solche anhand erhobener Daten sein. Allerdings ist schon seit vielen Jahren bekannt, daß bspw. die in NRW geführten Beißstatistiken im Prinzip unbrauchbar sind, weil sie u.a. nicht nach Art und Schwere der Bißverletzungen differenzieren. Im MUNLV hat dies bislang noch niemanden interessiert. Daß sich die CDU und die FDP seinerzeit im Koalitionsvertrag darauf verständigt hatten, das LHundG NRW zu überprüfen, welches der aktuelle Umweltminister Uhlenberg, als er noch in der Opposition agrarpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion war, in seiner uns vorliegenden Pressemitteilung vom 13.06.2002 massiv kritisiert hatte, will heute auch niemand mehr wissen.
Das sind die Worte unseres jetzigen Umweltministers aus Juni 2002 zu Rasselisten und Anleinzwängen.
Wir sind nach alledem gespannt, was (und wann) Herr Minister Uhlenberg dem Landtag über die Auswirkungen des LHundG NRW berichten wird. Wir werden dies aufmerksam beobachten.
L.-J. Weidemann
2. Vorsitzender
Hund und Halter e.V.