Besucherzähler

Heute 129

Insgesamt 2487595

Magdeburg. Am 13.03.2008 fand im Plenarsaal des Landtags die (Experten-) Anhörung des Innenausschusses zum Gesetzentwurf der CDU- und der SPD-Fraktion vom 06.12.2007 statt. Die Kritik an dem vorgelegten Entwurf war beachtlich. Die kommunalen (Spitzen-) Verbände sowie die Gemeinden beanstandeten, daß nicht die Gemeinden, sondern die Landkreise für den Vollzug des Gesetzes zuständig sein sollen. Außerdem sei der personelle und finanzielle Aufwand für die Behörden immens, zumal Mitarbeiter erst geschult werden müßten, da wohl kaum ein Ordnungsamtsmitarbeiter einen Mischlingshund als sog. "Kampfhund" erkennen könnte. Auch die Frage, was mit Hunden geschehen solle, die den Wesenstest nicht bestünden, sei nicht bedacht worden. Die Tierheime seien ohnehin voll und auf den Kosten der Unterbringung blieben im Zweifelsfall die Behörden sitzen.

Dirk Fredrich vom hessischen Ministerium des Innern deckte sodann zahlreiche handwerkliche Fehler des Gesetzentwurfs auf, die eigentlich nicht passieren sollten.

Die Vertreter aus dem Tierschutz, der Hundezucht, der Tierärzteschaft sowie auch der Polizei sprachen sich – aus den seit langem bekannten Gründen – entschieden gegen die beabsichtigte Rasseliste besonders gefährlicher Hunde aus. Vielmehr wurde verlangt, Sachkunde von jedem Hundehalter einzufordern sowie die Zucht und die Ausbildung von Hunden zu kontrollieren. Allerdings betreffen die Punkte Zucht und Ausbildung von Hunden – worauf wir gesondert hingewiesen haben – weniger die Gesetzgebungskompetenz der Länder, sondern könnten bspw. im Wege einer Bundesratsinitiative in den Bundestag eingebracht werden. So könnte endlich das lange überfällige Heimtierzuchtgesetz auf den Weg gebracht oder aber in der Gewerbeordnung geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen wer Hunde (gewerblich) ausbilden darf.

Ein weiterer Problempunkt war für uns auch die Meldepflicht für Ärzte, die nach dem Gesetzentwurf der zuständigen Behörde Beißvorfälle und Verletzungen anzeigen müssen. Tun sie dies nicht, riskieren sie ein Bußgeld von bis zu 10.000,00 EUR. Insofern ist allerdings zu berücksichtigen, daß die sachsen-anhaltinische Berufsordnung der Ärzte zwar gesetzliche Anzeigepflichten von der grundsätzlich geltenden ärztlichen Schweigepflicht ausnimmt; allerdings ist nach dem Gesetzentwurf nicht ansatzweise klar, was genau ein Arzt denn der zuständigen Behörde anzeigen soll. Das Dilemma für den Arzt liegt damit auf der Hand: Teilt er der Behörde "zu viel" mit, macht er sich wegen Verletzung der Schweigepflicht strafbar; teilt er der Behörde "zu wenig" mit, riskiert er ein empfindliches Bußgeld.

Alles in allem kann festgehalten werden, daß – abgesehen von der für alle Hunde vorgesehenen Versicherungs- und Registrierungspflicht – der Gesetzentwurf in keinster Weise überzeugen konnte. Es bleibt zu hoffen, daß die Abgeordneten sich diese klare Absage zu Herzen nehmen und auf ein solches Gesetz und insbesondere eine Rasseliste verzichten.

L.-J. Weidemann

- 2. Vorsitzender -




Hund und Halter e.V.