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   Jeder dritte Hund in Deutschland ist kastriert. So die Angaben deutscher Tierärzte in einer aktuellen Umfrage aus dem März 2007.  Um möglichen Folgen einer Kastration vorzubeugen, wird für diese Hunde eine spezielle Ernährung empfohlen. Denn kastrierte Hunde haben ein doppelt so großes Risiko, Übergewicht zu entwickeln, wie nicht kastrierte Tiere, oft verbunden mit weiteren Problemen wie zum Beispiel Gelenkerkrankungen. So leiden kastrierte Hunde im Durchschnitt 1,5 Mal häufiger an einer Hüftgelenkserkrankung und auch Kreuzbandrisse werden vermehrt beobachtet.

   Studien belegen außerdem, dass Hunde nach einer Kastration 20 % mehr Futter aufnehmen bzw. dass der Energiegehalt der Nahrung um 30 % verringert werden muss, damit der Hund sein Normalgewicht halten kann.

   Aus diesen Gründen hat ROYAL CANIN das erste und einzige Spezialfutter für kastrierte Hunde entwickelt – ab September 2007 exklusiv erhältlich in Tierarztpraxen. Um dabei den gesundheitsfördernden Effekt zu optimieren und größenabhängigen Besonderheiten gerecht zu werden, wurden zwei neue Veterinary Diets zur Gesundheitsvorsorge nach der Kastration entwickelt:

 - Neutered & Osteo für große Hunde (> 10 kg) mit einer Rezeptur, die
   kastrationsbedingtem Übergewicht vorbeugt und zudem die Gesundheit
   von Knochen und Gelenken unterstützt

 - Neutered & Stone für kleine Hunde (< 10 kg) mit einer Zusammensetzung,
   die neben kastrationsbedingtem Übergewicht auch Harnsteinbildung und
   Zahnproblemen vorbeugt, wie sie bei Hunden kleinerer Rassen häufiger
   auftreten

   Weitere Informationen zu den neuen ROYAL CANIN Spezialnahrungen für die gezielte Ernährung kastrierter Hunde großer und kleiner Rassen gibt es in Tierarztpraxen und unter www.royal-canin.de.

   Quelle: Pressebüro Vennebusch, Overbeckstraße 4, 49080 Osnabrück, 06.09.2007



Anmerkung von Hund und Halter e.V.:

   Laut Tierschutzgesetz und einschlägiger fachwissenschaftlicher sowie juristischer Kommentare sollte die Kastration eines Hundes grundsätzlich auf Basis einer veterinärmedizinischen Indikation erfolgen. "Mittelbare Gründe oder Haltermotive (z.B. Bequemlichkeiten, bestimmte Haltungsbedingungen) können grundsätzlich nicht Bestandteil einer tierärztlichen Indikation sein", so Prof. J. Hartung in Hans Georg Kluge "Tierschutzgesetz/Kommentar", 2002, W. Kohlhammer GmbH.

   In den verschiedenen Kommentaren stimmen die Experten überein, dass bei Freigängerkatzen die Unfruchtbarmachung als Schutz vor "unkontrollierter Fortpflanzung" klassifiziert werden kann. Anders ist die Situation jedoch bei Hunden zu betrachten. Um hier eine "unkontrollierte Fortpflanzung" zu verhindern reicht es in der Regel aus, die Hündin während der Stehtage an der Leine zu führen. Hierzu ein Auszug aus Hirt/Maisack/Moritz "Tierschutz, Kommentar", 2003, Verlag Vahlen: "Der genannte Zweck kann die Kastration von Katzen, besonders frei laufenden rechtfertigen, nicht hingegen bei Hunden, denn dort lässt er sich auch durch Aufsicht, zeitweiliges Einsperren u.ä., also mit tierschonenderen Maßnahmen erreichen. Außerdem muss diejenige Methode angewendet werden, die nach Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis die tierschonenste ist, auch bei Mehrkosten."

   Nach Auffassung von Lorz u. Metzger [Kommentar zum Tierschutzgesetz 5. Auflage, Verlag C.H. Beck – München] ist zwar im "Handeln im Interesse des betroffenen Tieres" (z.B. im Rahmen von Heilbehandlungen) ein "vernünftiger Grund" ersichtlich. Aber allein aus dem Bedürfnis, sein Tier präventiv vor eventuell auftretenden Erkrankungen zu schützen, lässt sich aus Sicht der beiden Juristen kein tierschutzrechtlich "vernünftiger Grund" herleiten, der das Zufügen von Schäden und somit eine Kastration tierschutzrechtlich legitimieren würde. "Keine Indikation löst der bloße Wunsch aus, einer denkbaren künftigen Erkrankung vorzubeugen, z.B. bei einem Hund durch Kupieren der Ohren eine Otitis auszuschließen. Ebenso wenig die bloße Haltungserleichterung (durch Entfernen der Stinkdrüse bei einem Skunk, die Entfernung der Krallen bei einer Großkatze, durch Durchtrennung oder Entfernung der Stimmbänder bei Hunden, Hähnen und Pfauen, deren Lärm die Nachbarschaft belästigt. (…) "Der Eingriff muss notwendig sein, d.h. es darf keine das Schutzinteresse des Tieres weniger beeinträchtigende Maßnahme in Betracht kommen. (…) "Vorzuziehen sind die Unterbringung in einem Tierheim oder Auffangstation der Tötung, die Heilung der Amputation…"

   Betrachtet man angesichts der vorstehenden Ausführungen das Ergebnis der Umfrage unter den deutschen Tierärzten (1,6 von 5 Mio. Hunde in Deutschland sind kastriert), drängt sich zwangsläufig die Frage nach der Ursache für den enorm hohen Anteil kastrierter Hunde auf: Findet  sie sich in einem besorgniserregenden Gesundheitszustand des deutschen Hundebestandes oder möglicherweise darin, dass die Kastration in vielen Fällen zu leichtfertig und in Unkenntnis oder sogar unter Missachtung der tierschutzrechtlichen Vorschriften praktiziert wird? Wie dem auch sei: Keine der beiden möglichen Alternativen sollte einen ambitionierten Hundefreund und/oder Tierschützer unberührt lassen.