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Ansatzpunkte für präventiv wirkende Maßnahmen


Ansatzpunkte für Maßnahmen mit Präventivcharakter ergeben sich aus unserer Sicht in folgenden Bereichen:


a. In der Hundezucht

  • durch fundierte Sachkunde

  • durch die Auswahl und den Einsatz ausschließlich physisch und psychisch gesunder Tiere

  • durch optimale art- und tierschutzgerechte Haltung der Zuchttiere und Welpen

  • durch eine optimale Welpenprägung (vielfältige Umweltreize, soziale Kontakte zu Kindern, fremden Menschen, Artgenossen, und andere Lebewesen)

b. Beim Hundehalter

  • durch eine fundierte Sachkunde des Hundehalters (artgerechte Haltung, Erziehung, Pflege, Gesundheit etc.).

  • durch eine optimale art- und fachgerechte Aufzucht und Erziehung des Welpen/des Junghundes (vielfältige Umweltreize, soziale Kontakte zu Kindern, fremden Menschen, Artgenossen und anderen Lebewesen).

  • durch eine Weiterbildung des Hundehalters und einer tierschutz- und artgerechten Beschäftigung/Ausbildung des Hundes.

  • durch eine gute Pflege des Tieres (regelmäßige Impfungen und tierärztliche Vorsorgeuntersuchungen)

c. Qualifizierte Ausbildungs- und Trainingsstätten

  • durch eine Berufsausbildung für Hundetrainer/Hundeausbilder

d. Aufklärung der Öffentlichkeit

  • Z. B. durch Heimtierkunde an den Schulen, seriöse und fundierte Information (Flugblätter u. Broschüren).

 

Präventiv wirkende Maßnahmen für Hundezucht und -Handel

  • Behördliche Anzeige der Hundezucht und des -Handels und Beantragung einer Genehmigung.

  • Ablegung einer Sachkundeprüfung - Die Prüfung sollte durch eine Behörde i. V. mit anerkannten Sachverständigen wie z. B. Tierärzten, Mitgliedern aus Tierschutz- u. Hundezuchtverbänden sowie seriösen Hundeschulen erfolgen.(1)
  • Wesenstest für alle Zuchttiere mit Zuchtausschluss auffälliger Tiere - Der Wesenstest sollte ausschließlich in Verbindung mit einem Veterinärmediziner abgenommen werden, um gesundheitliche Probleme auszuschließen bzw. zu erkennen. Der Wesenstest muss auf Grundlage wissenschaftlicher und praxisorientierter Gesichtspunkte abgestimmt und (bundesweit) standardisiert sein, die Wesenstester müssen über fundierte ethologische Kenntnisse verfügen.

  • Kennzeichnung und Registrierung aller Hunde (Bundeszentralregister) - Der Verkauf und die Abgabe eines jeden Tieres muss gemeldet und ein entsprechender Nachweis geführt werden.

  • Regelmäßige Inspektion der Zuchtanlagen und der Tiere - Die Begutachtung sollte durch einen beamteten Tierarzt und kostenpflichtig in einem jährlichen Rhythmus erfolgen.) Strengste Richtlinien für die kommerzielle Hundezucht/den kommerziellen Hundehandel (am besten ein Verbot), insbesondere für den Import von Hunden. Es kann aus unserer Sicht nicht akzeptiert werden, dass Tiere, die wie der Hund für einen so sensiblen Bereich - das Zusammenleben mit dem Menschen - gedacht sind, unter industriemäßigen Produktionsbedingungen erzeugt und transportiert werden. Nicht nur ethische und moralische Aspekte sprechen gegen diese Form von Hundeproduktion und -Handel, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der präventiven Gefahrenabwehr ist diese Form nicht vertretbar. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein Hund unter derartigen Bedingungen zu einem problemlosen und angenehmen Familienmitglied und Begleiter des Menschen entwickelt, ist äußerst gering.


Präventiv wirkende Maßnahmen für den Hundehalter

Ca. 75 - 80% aller schweren Unglücksfälle ereignen sich mit familieneigenen und / oder bekannten, oder mit angeleinten Hunden (Dr. med. B. Rieck - Städtisches Krankenhaus Hildesheim sowie auch Prof. Unshelm in "Leinenzwang, eine Fessel für den Hund" - Interessengemeinschaft Deutscher Hundehalter e.V.). Dieser Sachverhalt verdeutlicht, dass es den Hundehaltern in erheblichem Maß an erforderlicher Sachkunde mangelt. Mit Hinblick auf eine präventive Unfallverhütung erscheinen uns folgende Maßnahmen wirkungsvoll:

  • Sachkundeprüfung vor der Anschaffung eines Hundes für alle Erst-Hundehalter - In Anlehnung an geeignete Literatur wie z.B. Lassie, Rex & Co, von Frau Dr. Rehage - Kynos Verlag und i. V. mit Kursen z. B. an den Kreisvolkshochschulen könnten sich potentielle Erst-Hundehalter die erforderliche Sachkunde aneignen. Nach bestandener Prüfung, durch behördlich anerkannte Sachverständige abgenommen, wird dem potentiellen Erst-Hundehalter ein entsprechender Nachweis ausgehändigt und die Genehmigung zur Anschaffung eines Hundes erteilt. Erfreuliche Nebeneffekte dieser Maßnahme: Die Tierheime bleiben weitestgehend vor den Opfern unüberlegter Spontankäufe und unerwünschten Geburtstagsgeschenken verschont; die potentiellen Erst-Hundehalter werden schon vor der Anschaffung des Tieres über die Kriterien, an denen sich seriöse Züchter messen lassen, informiert und die profitorientierten Vermehrer werden ihre in der Regel kranken Tiere nicht mehr absetzen können und auf diesem Wege dezimiert.(1)
  • Hundeführerschein mit Option auf eine prozentuale Ermäßigung der Hundesteuer - Auf dem Wege positiver Anreize sollten Hundehalter dazu veranlasst werden, dass sie -in erster Linie -sich und ihren Hund kompetent ausbilden lassen. Bei Vorlage z. B. einer abgelegten Begleithundeprüfung könnte dem Hundehalter ein Teil der Hundesteuer erlassen werden. Man könnte zur weiteren Auflage machen, dass diese Prüfung alle 2 Jahre (jedoch max. 3 mal) erneut abgelegt werden muss und die entsprechende Bescheinigung der Behörde vorgelegt wird, um weiterhin die Ermäßigung auf die Hundesteuer zu erhalten. (Eine entspr. Empfehlung könnte per Erlass des zuständigen Ministeriums an die Kommunalverwaltungen ergehen.)
  • Obligatorische Haftpflichtversicherung für alle Hunde - Nach dem Bonus-Malus-Prinzip der KFZ Haftpflichtversicherung, prozentuale Steigerung des Beitrags bei entspr. Vorfällen bzw. Schadensfreiheitsrabatte für unfallfreie Zeiträume, wird jeder Hundehalter darauf bedacht sein jegliche Vorfälle zu vermeiden. Wird ein nach oben hin festgelegter Prozentsatz überschritten, erlischt für ungeeignete/unbelehrbare Hundehalter die Versicherung und damit auch die Genehmigung zur Hundehaltung. Nicht nur die finanzielle Versorgung Geschädigter wäre gewährleistet, sondern auch der Erhalt verwertbarer und flächendeckender Statistiken. Eine Bescheinigung über die geleistete Betragszahlung könnte jährlich in Verbindung mit dem Hundesteuerbescheid angefordert werden. Die Chipnummer des Hundes bzw. ein Teil von dieser könnte Bestandteil der Steuer- und Haftpflichtversicherungsnummer sein.


Weitere präventiv wirkende Maßnahmen

  • Heimtier- und Tierschutzkunde an den Schulen - Im Zuge eines entsprechenden Unterrichts an den Schulen könnte den Kindern durch entsprechend sachverständige Personen und ausgebildeten und geprüften Tieren der korrekte Umgang u. a. mit dem Hund vermittelt werden. (Nicht nur in Anbetracht der Unfallverhütung, sondern auch mit Hinblick auf die kürzlich erfolgte Aufnahme des Tierschutzes in unsere Verfassung könnte hiermit ein weiteres positives Zeichen gesetzt werden.)

  • Standardisierte Erfassung von Vorfällen mit Hunden - Für die Ordnungsbehörden sollte in Zusammenarbeit mit ethologisch versierten Experten ein standardisierter Fragebogen für die Aufnahme von Hundevorfällen erstellt werden. Inhalte dieses Fragebogens sollten alle zur kompletten Analyse eines Vorfalls relevanten Informationen sein (Verhalten Mensch/Hund, Verhältnis zum Tier, Ort des Geschehens, Alter, Geschlecht und Größe des Hundes, Umfang der Verletzungen etc.. Beispiele als Anlage anbei.). Aus einer derartigen Dokumentation würden sich nicht nur die Ursachen für Vorfälle konkret ermitteln lassen, sondern auch der Erhalt einer verlässlichen Statistik wäre gewährleistet. Mit den ermittelten Informationen wäre man in der glücklichen Position eine noch effektivere Unfallverhütung zu betreiben.

  • Konsequentes Vorgehen und rigorose Sanktionen gegen ungeeignete Hundehalter - Viele Faktoren wie z. B. tierschutzwidrige Behandlung und/oder Haltung, gleichgültiges und rücksichtsloses Verhalten des Hundehalters oder kriminelle Neigungen begünstigen brisante Situationen und/oder die Heranbildung gefährlicher Hunde und rufen verständlicher Weise ein gesteigertes Sicherheitsbedürfnis in der Bevölkerung hervor. Während man sich in den letzten 2 Jahren auf einige inkriminierte Hunderassen konzentrierte und ein erheblicher Aufwand betrieben wurde um diese zu reglementieren, bissen andere "fröhlich" und unreglementiert weiter. Hätten die Ordnungsbehörden in den letzten 10 Jahren einen vergleichbaren Einsatz in rasseneutraler Form erbracht, wären zahlreiche Vorfälle verhindert worden. Durch ein wesentlich konsequenteres Vorgehen und eine rigorosere Ahndung auffälliger Hundehalter würden deutliche Akzente gesetzt, die nicht nur unmittelbar, sondern auch präventiv durch die abschreckende Wirkung auf potentielle Nachahmer wirksam wären.

  • Allgemeine Aufklärung und Information - durch seriöse und fachliche fundierte Berichterstattung/Beiträge der Medien, durch Infobroschüren und Flugblätter.


(1) Themenkomplexe für die Sachkundeprüfung für Züchter, Hundehalter, Ausbilder und
Prüfer
(Für die einzelnen Gruppen müssen unterschiedliche Schwerpunkte in der Auswahl
der Themen gesetzt werden.)

  • Sozialverhalten
  • Kommunikation
  • Lerntheorie/Erziehung/Ausbildung
  • Angst und Aggression
  • Art- und tierschutzgerechte Haltung und Pflege
  • Ernährung
  • Fortpflanzung
  • Rassenkenntnisse
  • Hund in der Öffentlichkeit
  • Hund und Recht


Anm.: Die hier aufgeführten Anregungen möchten wir bitte nicht als absolut vollständig und abschließend verstanden wissen. Unser Anliegen ist es, hiermit Denkanstöße und Orientierungshilfen zu geben, die hoffentlich in Zusammenarbeit mit versierten Experten der betreffenden Fachbereiche in einem wirkungsvollen Hundehaltungs- und Zuchtgesetz (vielleicht sogar auf Bundesebene in einem Heimtierschutz- und Zuchtgesetz) münden. Wir hoffen dass uns dies gelungen ist. Für weitere Informationen zum Thema stehen wir Ihnen selbstverständlich und gerne zur Verfügung.