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   VON DORIS RICHTER

   20.04.2005

   Frechen - 200 Hundehalter in Frechen bekommen in diesen Tagen Besuch vom Ordnungsamt der Stadt. Bei Gerhard Damaschke standen die städtischen Mitarbeiter bereits vor der Tür. Und darüber ist der Frechener ziemlich verärgert. Seit 13 Jahren lebt sein kleiner Münsterländer namens Bismarck bei ihm. "Unser Hund ist seitdem angemeldet und die Hundesteuer wird fristgerecht bezahlt“, berichtete Damaschke gestern. "Ich fand es unverschämt, dass zwei Leute der Stadt hier mit einem Zollstock stehen und meinen Hund ausmessen wollen.“ Das ließ der Hundehalter nicht zu.

 

Daten weitergegeben

  "Mir drängt sich der Verdacht auf, dass das Steueramt es mit dem Datenschutz nicht sehr ernst nimmt“, kritisierte der Frechener. Er vermutet, seine Daten seien vom Steueramt an das Ordnungsamt weitergegeben worden. Auch die Tatsache, dass gleich zwei Mitarbeiter der Stadtverwaltung zur Kontrolle kamen, werfe die Frage auf, "ob die Personalausstattung der Behörde nicht zu üppig" sei.

  "Unser Mitarbeiter vom Ordnungsamt ist mit einer Auszubildenden unterwegs", stellte Thorsten Friedmann, Sprecher der Stadtverwaltung, gestern auf Nachfrage klar. Die Verwaltung kontrolliere zurzeit Hundehalter, die trotz mehrmaliger Aufforderung die Rasse ihres Vierbeiners nicht angegeben hätten. Friedmann: "Fünfmal sind sie vom zuständigen Amt seit dem Jahr 2000 angeschrieben worden. Dass die geforderten Daten nicht angegeben wurden, bedeutet eine Ordnungswidrigkeit, die mit 75 Euro Bußgeld geahndet wird.“ Von 3000 Hundehaltern im Stadtgebiet hätten 200 auf die Schreiben nicht reagiert.

Schulterhöhe relevant

   Grundlage der Datenerfassung ist das neue Landeshundegesetz. Relevant ist darin die Schulterhöhe eines Hundes. Denn ab einer Höhe von 40 Zentimetern müsse der Halter für das Tier eine Haftpflichtversicherung abschließen, erläuterte Friedmann. Zudem müsse der Hund mit einem Chip gekennzeichnet werden, durch den er dauerhaft zu identifizieren ist. Zum Vorwurf der Weitergabe persönlicher Daten beruft sich die Verwaltung auch auf das Landeshundegesetz: Sie werde zur Erfassung bestimmter Hunderassen ermächtigt, Daten vom Steueramt an das Ordnungsamt weiterzugeben.

   Diese Ermächtigung will Damaschke erst noch nachprüfen. Die Suche nach dem Datenschutzbeauftragten der Stadtverwaltung sei beschwerlich. "Da bleibe ich dran“, sagt der Frechener. Unverständlich findet er eine weitere Forderung des Steuer- und des Ordnungsamtes: "Ich soll jetzt, nachdem Bismarck 13 Jahre bei uns ist, meine Sachkenntnis als Hundehalter nachweisen.“ 


Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger 20.04.2005
www.ksta.de/artikel.jsp?id=1113407735170