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Der Pitbull stirbt aus!

  Die Zahlen der Melderegister sprechen eine deutliche Sprache: der Pitbull stirbt aus! Unbewusst mit zu Grabe getragen von denen, die bestrebt sind den Hunden zu helfen. Und: mit dem Pitbull steht die Existenz aller Hunde dieses Typus vor dem Abgrund!

Wir orientieren uns am Beispiel Nordrhein-Westfalens:

  Allein von 2003 auf 2004 blieb die Population der Pitbulls und auch die der Mischlinge weitestgehend konstant, während dem American Staffordshire Terrier allein für Nordrhein-Westfalen die höchste Zuwachsrate - unter Zugrundelegung der Welpenstatistik des VDH (Verband für das deutsche Hundewesen), die für den gleichen Zeitraum übrigens lediglich 37 Welpen bundesweit verbuchen darf - seit 1998 beschert wurde.

  Ganze 720 Hunde erfuhren eine Registrierung bei den zuständigen Ordnungsämtern, ebenso viele wie vor einigen Jahren bundesweit unter den Fittichen der anerkannten Zuchtvereine! Dies ruft, selbst bei geflissentlichem Ignorieren des in NRW weiterhin bestehenden Zuchtverbots, leichte Verwunderung hervor. Es erscheint um so erstaunlicher, wenn man um die Aufnahmefähigkeit der wenigen in Deutschland verbliebenen zuchtfähigen American Staffordshire Terrier-Hündinnen der organisierten Züchter informiert ist.

  Legen wir eine durchschnittliche Lebenserwartung von 12,5 Jahren zugrunde, bemerken wir, dass allein im bevölkerungsreichsten Bundesland unserer Republik, übertragen auf die Zahl von VDH-registrierten American Staffordshire Terriern in Deutschland, ca. 80% des gesamten Bestandes innerhalb dieser Landesgrenzen gehalten wird. Beneidenswerte Vielfalt und Haltungsparadies aus Sicht der Liebhaber trotz beschwerlicher Auflagen? Mitnichten, wären nicht die Meldezahlen der übrigen 15 Bundesländer, die tendenziell ähnliches zu berichten haben. Ein unglaubwürdiger Zuwachs auf Seiten des American Staffordshire Terriers, bei gleichzeitiger Stagnation, eher rückläufigem Pitbullbestand.



Wie konnte es dazu kommen?

  Trotz der äußerlichen Ähnlichkeit ihrer Verpackung und gemeinsamer Abstammung sind Pitbull und American Staffordshire Terrier nicht wirklich als das Gleiche, noch viel weniger als Dasselbe zu betrachten. Die Unterschiede offenbaren sich meist nur dem, der beide Rassen wirklich kennen (und lieben) gelernt hat. Dabei gibt es kein besser oder schlechter, lediglich ein „anders“. Über 75 Jahre gezielte Selektion und Linienzucht haben diese feinen Unterschiede hervorgerufen.

  Presse und Medien implantierten zielorientiert mit ihrer dem Auflagenwahn unterliegenden sensationslüsternen Negativdarstellung der Öffentlichkeit über viele Jahre hinweg das Bild des reisserischen Pitbulls im Blutrausch. Nicht, dass die Übrigen in der Darstellung besser abgeschnitten hätten, aber die stets wiederholte Betonung der absoluten Unkontrollierbarkeit speziell dieses Typus verfehlte ihre Wirkung nicht.

  Dass alle inkriminierten Hunde eben doch nicht dem unterstellten Image entsprechen, ist nunmehr hinlänglich bekannt und wurde nicht zuletzt durch die bundesweit absolvierten Wesenstests und Verhaltensüberprüfungen untermauert. Dennoch: eben dieser Name, das böse P-Wort, wird allgemein assoziiert mit dem leibgewordenen und auf Erden wandelnden Kerberos.


Nur durch eine Umbenennung erzielt man keine Imagepolitur!

  Seit geraumer Zeit muss beobachtet werden, wie dem eisern avisierten Ziel der Gesetz- und Verordnungsgeber, bestimmte Hunderassen aus der Öffentlichkeit zu verbannen, unbewusst hurtig zugearbeitet wird.

  Ursächlich trägt die freimütige Zuordnung jedweder Hunde mit bullartigem Aussehen, dickem Kopf, ausgeprägtem Stopp und kurzem Fell im Interesse einer - mutmaßlich - höheren Vermittlungschance aus dem Tierschutz heraus die Verantwortung. Im Klartext: Jeder Vierbeiner, der phänotypisch auch nur im Ansatz dem Pitbulltypus entspricht und im Einzelfall beispielsweise nicht als waschechter American Pit Bull Terrier oder Alano ausgewiesen werden kann, wird als American Staffordshire Terrier, Staffordshire Terrier, oder Stafford Terrier deklariert. Natürlich sind die beiden Letzteren nicht als kynologische Rassebezeichnung zu betrachten, finden aber durchaus Verwendung und bewirken im Melderegister ebenfalls ein Häkchen in der Spalte American Staffordshire Terrier. Geradeso wie die unermessliche Anzahl Stilblüten, die den abenteuerlichen Schreibweisen des Wortes „Staffordshire“ entspringen.

  Von dieser leider kurzsichtigen Praxis profitieren weder Hund noch Halter. Die Auflagen, die mit der Haltung in vielen Bundesländern einhergehen, sind identisch; beide werden in der Kategorie 1 erfasst. Auch die dem viel zitierten „weiten Gestaltungsspielraum“ unterliegenden Hundesteuersatzungen der Gemeinden wurden nach dem ersten unseligen Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 19. Januar 2000 in dieser Angelegenheit längst im Zuge der Verwaltungspraktikabilität angepasst.


Zu welchem Preis?

  Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2004 über das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde sind Bund und Länder gehalten, unter anderem Vorfallsstatistiken zu führen und die Entwicklung zu beobachten, um gegebenenfalls korrigierend in die Rasselisten eingreifen zu können. Aufgrund kaum mehr aussagekräftiger Meldezahlen (auch in den Ordnungsämtern sind Kynologen eher selten heimisch) verflüchtigen sich zarte Hoffnungen auf etwaige Revisionen bestehender Verordnungen und Gesetze wie aufsteigender Rauch.


Europa lässt grüßen!

  Gelegentlich muss das heimische Refugium des eigenen Tellerrands verlassen werden. Das gilt gleichfalls für die germanische Insellösung der sogenannten Listenhundproblematik. Die gegenwärtige Praxis der Rassezuordnung wirkt sich natürlich auch im Hinblick auf ein langfristig durchaus denkbares einheitliches europäisches Regelwerk (wann wurde dem EU-Bürger aus Brüssel bisher wirklich Gutes beschert?) eher kontraproduktiv aus. In unseren Nachbarländern, wie den Niederlanden, Frankreich, England und den meisten nordischen Ländern, ist eine Haltung von Hunden bestimmter Rassen mit Abstammungsnachweis zwar nicht unbedingt gänzlich ohne Auflagen, aber zumindest grundsätzlich möglich.


Wirre Gedanken eines paranoiden Rassefanatikers?

  Verfolgt man die beschriebene Vermengung bei gleichbleibender rechtlicher Situation in Deutschland, werden Pitbull und United Kennel Club-gezogener American Pit Bull Terrier endgültig zur Rarität; der nun noch als „leicht vermittelbar“ eingestufte American Staffordshire Terrier wird durch die ungeteilte Aufmerksamkeit in den Medien die alleinige Nachfolge des „personifizierten Bösen“ übernehmen. Spätestens dann muss auch um die Rassezucht der FCI (Fédération Cynologique Internationale) -Gruppe 3, Sekt. 3 - bullartige Terrier - ernsthaft gefürchtet werden. Selbstverständlich auch um alle daraus resultierenden Nachkommen, gleichgültig ob mit oder ohne „Papiere“, ebenso wie ihre Mischlinge.


Stirbt der Pitbull wirklich aus?

  Alle durchaus achtenswerten Vorstellungen, Wünsche, Sehnsüchte und Hoffnungen, die zur Entstehung dieser Rassen und Typen, so wie wir sie heute kennen, führten, werden mit den letzten Vertretern Ihrer Art aussterben.

  Bleiben wird von „Pitti“, „Bully“ und Co bestenfalls ein phänotypisches Abziehbild ihrer selbst... und das haben sie nicht verdient!



Elvis