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Scheitern der Bemühungen für ein Gesetz ist nicht ausgeschlossen - Streit dauert fast ein Jahr    Magdeburg/MZ/dpa/gau. Seit fast einem Jahr streitet die Große Koalition in Sachsen-Anhalt um ein Kampfhunde-Gesetz. Die CDU droht der SPD jetzt mit einem Scheitern des Vorhabens - wenn sie an der Rasseliste festhält. Er könne "sehr gut damit leben, wenn wir kein Gesetz bekommen", sagte der CDU-Innenexperte Jens Kolze. Die Union werde der SPD im zentralen Streitpunkt des geplanten Gesetzes, einer Liste mit gefährlichen Hunderassen, nicht nachgeben.
"Es wird mit uns keine Rasseliste geben, weil das nicht zielführend und Unfug ist."

   Kein Hund sei an sich gefährlich. "Weil ein Hund immer das Produkt seines Herrchens ist", sagte Kolze weiter. Der in vielen Bundesländern auf der Rasseliste stehende American Staffordshire Terrier etwa werde zunehmend als Begleithund für Behinderte ausgebildet. Kolze hält Regelungen etwa im Tierschutzgesetz für ausreichend als Schutz vor gefährlichen Hunden. Überdies gebe es mehr Todesopfer durch Wildunfälle als Hundeattacken. "Wir erschießen doch deshalb nicht alle Hirsche oder Rehe. Man kann sich nicht vor allem absolut schützen", so Kolze.

   Die SPD wies die Kritik zurück. "Ein Kampfhundegesetz ohne Rasseliste hätte den Namen nicht verdient", sagte Innenstaatssekretär Rüdiger Erben. SPD-Innenexperte Bernward Rothe kündigte ein Vermittlungsgespräch mit den Fraktionsvorsitzenden von CDU und SPD im September an. CDU-Fraktionschef Jürgen Scharf sei aufgeschlossener als Kolze. Auch sei man der Union schon entgegengekommen. So sollen auch Hunde der Rasseliste unter bestimmten Bedingungen gehalten werden können. Dabei muss der Halter seine Sachkunde nachweisen und der Hund eine Wesensprüfung absolvieren. Die Liste umfasst Rassen, die durch ihre Zucht eine "über das natürliche Maß hinausgehende" Kampfbereitschaft und Angriffslust besitzen, so der Entwurf.

   Rothe drängt auf eine Lösung. "Wenn es wieder Vorfälle wie vergangenes Jahr gibt, werden wir nach unserer Verantwortung gefragt." Im Sommer 2006 wurde in der Altmark eine 92-Jährige von einem Kampfhund getötet und im Herbst ein Zehnjähriger verletzt.

   Die Opposition im Landtag sprach sich gegen die Rasseliste aus. Die Linksfraktion hält die bestehenden Regelungen für ausreichend. FDP-Fraktionschef Karl-Heinz Paqué nannte es blamabel, dass sich die Große Koalition nicht einigen könne.

   Quelle: Mitteldeutsche Zeitung – 06.08.2007 – www.mz-web.de




Kommentar von Hund und Halter e.V.

   Nun ist die Katze aus dem Sack. Es geht der SPD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt also doch nicht um ein Gesetzt zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren, das der Bevölkerung einen umfassenden Schutz garantiert, wie es der Titel ihres gleichnamigen Gesetzesentwurfs suggeriert. Nun, im Eifer des Gefechts offenbart man seine wahren Beweggründe und Bestrebungen: "Ein Kampfhundegesetz ohne Rasseliste hätte den Namen nicht verdient." Und: "Wenn es wieder Vorfälle wie vergangenes Jahr gibt, werden wir nach unserer Verantwortung gefragt."

   Es geht den Herrschaften demnach überhaupt nicht um eine sachgerechte, umfassende und effektive Gefahrenvorsorge. Sondern in erster Linie darum, sich selbst durch die präventive Verabreichung eines Placebos im Falle eventueller weiterer Zwischenfälle vor Vorwürfen aus der Bevölkerung zu schützen. Der Titel des Gesetzesentwurfs nur Makulatur. Tatsächlich will man sich nämlich nur auf einen verschwindend geringen Anteil der Hundepopulation konzentrieren und dem Bürger gerade einmal soviel Sicherheit gewähren, wie es unter populistischen Erwägungen erforderlich erscheint: In diesem Fall eine trügerische Scheinsicherheit.

   Dieser Eindruck wird noch dadurch bekräftigt, dass man sich wider besseres Wissen in seiner Argumentation, zwecks Untermauerung der angeblichen Erfordernis einer Rasseliste, fortwährend zweier spektakulärer Zwischenfälle bedient, die durch keine Hunderegelung – ob mit oder ohne Rasseliste – hätten verhindert werden können. Der bedauerliche Vorfall in Altmark, bei dem eine Rentnerin ums Leben kam, ereignete sich auf Privatbesitz und mit dem Hund ihres Enkelsohns. Hier greift kein Gesetz! Und der American Bulldog, der einen 10-jährigen Jungen in Stendal verletzte, befand sich zum Zeitpunkt des Geschehens in der Obhut seines polizeilich gut bekannten Besitzers. Wer erwartet ernsthaft von einem Menschen, der sich durch Missachtung gesellschaftlicher Normen und gesetzlicher Vorschriften auszeichnet, dass er im Falle seines Hundes entsprechende Regelungen respektieren würde?

   Mit dem Ergebnis aus der sechsstündigen Expertenanhörung am 11. Januar 2007 im Landtag von Sachsen-Anhalt eröffnete sich für die an der Landesregierung beteiligten Parteien die Chance, nicht nur für ihr Bundesland eine mustergültige, sondern eine bundesweit richtungweisende Regelung zu schaffen. Jedoch ließen schon die Äußerungen, die einige SPD-Politiker unmittelbar im Anschluss an die Anhörung gegenüber den Medien tätigten, die Hoffnung auf eine sachgerechte Regelung versiegen. Bedauerlicher Weise haben sie die einhellige und konstruktive Kritik der Experten offensichtlich nicht als Unterstützung zur Schaffung eines optimalen Regelungswerkes verstanden, sondern diese lediglich als persönliche Niederlage verbucht.

   Sollten die Bemühungen um eine effektive Hunderegelung in Sachsen-Anhalt tatsächlich scheitern, so liegt es nicht etwa daran, dass CDU, FDP und PDS unrealistische Forderungen stellen oder mutwillig den Erlass einer wirkungsvollen Regelung boykottieren würden. Die Ursache hierfür findet sich vielmehr im Ego einiger karrierebezogener SPD-Repräsentanten, die in erster Linie darum fürchten, dass die Öffentlichkeit die Umsetzung des Expertenrats als Anerkennung der Standpunkte und Bedenken der politischen Kontrahenten und somit als Bekenntnis zur eigenen Fehleinschätzung interpretieren könnte. Dies würden sie als Gesichtsverlust empfinden. Und daran, einen solchen abzuwenden, scheint diesen Herrschaften offenbar um Einiges mehr gelegen als an der effektiven Sicherheit der Menschen, die ihnen ihr Vertrauen geschenkt und durch ihre Stimme zu Amt und Würden verholfen haben.

   Quelle: Hund und Halter e.V. - www.hund-und-halter.de - 9. August 2007