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Hamburg: Neue Regeln für Tierhalter. Zuchtverbot für gefährliche Rassen.
Verstöße kosten bis zu 50.000 Euro.

Von Matthias Schmoock

   Hamburg - Der Hamburger Senat hat gestern den Entwurf für das neue Hundegesetz beschlossen. Es muß noch die Bürgerschaft passieren, danach tritt es zum 1. Januar 2006 in Kraft. Das Gesetz hat Auswirkungen für alle Hundehalter. Die wichtigsten Bestimmungen:

   Allen Hunden wird im Schulterbereich ein fälschungssicherer Computer-Chip eingepflanzt.

   Außerhalb gekennzeichneter Freilaufflächen gilt allgemeiner Leinenzwang. Davon können Hunde befreit werden, die eine Gehorsamsprüfung bestehen. Die "Freistellung" gilt für Gehwege und Pfade in Grünanlagen. Sie ist zunächst auf ein Jahr befristet, da die zuständigen Behörden erst Erfahrungen damit sammeln wollen.

   Alle Hunde müssen ein Halsband mit Halternamen und -adresse tragen.

   Jeder Hundebesitzer muß für sein Tier eine Haftpflichtversicherung abschließen.

   Jeder Hund muß bei der Behörde (voraussichtlich im Bezirk) angemeldet werden - inklusive Chipnummer und Versicherungsnachweis. Die Daten werden in einem zentralen Register erfaßt.

   Für Rassen, die von den Behörden als "gefährlich" eingestuft werden wie etwa Pitbull-Terrier und Staffordshire-Terrier, gilt darüber hinaus: Es muß eine Haltungsgenehmigung vorliegen, außerdem besteht Leinen- und Maulkorbpflicht und ein Zucht- und "Verpaarungsverbot". Eine Freistellung ist nicht möglich, das gilt auch für die Freilaufflächen.

   Bei Rassen wie zum Beispiel Bullmastiff, Mastiff und Mastino Napoletano wird die "Gefährlichkeit vermutet". Diese Hunde können nur vom Leinenzwang befreit werden, wenn sie einen Wesenstest bestanden haben. Auch der Rottweiler wurde in diese Kategorie aufgenommen.

   Hundekot muß überall aufgesammelt werden.

   Gesundheitssenator Jörg Dräger (parteilos) kündigte an, daß die Ordnungsdienste der Bezirke konsequent auf die Einhaltung dieser Bestimmungen achten werden. Alle Verstöße werden geahndet. Zur Zeit wird ein Bußgeldkatalog erstellt, der bis 50 000 Euro reicht. Fest steht bereits, daß das Zurücklassen von Hundekot 50 bis 150 Euro kosten kann.

   Für die Hundehalter wird das neue Gesetz teuer. Die Einpflanzung des Chips durch einen Tierarzt kostet 30 bis 45 Euro, eine Haftpflichtversicherung ab 50 Euro pro Jahr und eine Genehmigung zum Halten eines als "gefährlich" eingestuften Hundes 220 Euro. Auch für die Befreiung von der Anleinpflicht (nach bestandener Gehorsamsprüfung) werden Gebühren berechnet: 19 Euro. Die Erfassung im zentralen Register schlägt mit 13 Euro zu Buche. Allein der Aufwand an zusätzlichem Personal wird in den ersten Jahren ein bis zwei Millionen Euro betragen, die Einrichtung des Zentralregisters kostet rund 100 000 Euro.

   SPD und GAL signalisierten Zustimmung, sehen nur in Einzelpunkten Nachbesserungsbedarf.

   Details des Gesetzes sind einsehbar unter: www.gesundheit.hamburg.de im Internet. Anfragen beantwortet die Gesundheitsbehörde unter der Telefonnummer 428 37 36 05.

Quelle: Hamburger Abendblatt vom 28.09.2005