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Generelle Leinenpflicht in den Bundesländern

Mit der nachfolgenden Übersicht möchte ich einen Überblick über die generellen Bestimmungen zur Leinenpflicht in den einzelnen Bundesländern geben. Die Regelungen gelten für alle Hunde - mit Ausnahme der Rassen/Typen/Kreuzungen, für die aufgrund von länderspezifischen Hundegesetzen/-verordnungen besondere, weitergehende Einschränkungen gelten.

Generelle Leinenpflicht in den Bundesländern

Mit der nachfolgenden Übersicht möchte ich einen Überblick über die generellen Bestimmungen zur Leinenpflicht in den einzelnen Bundesländern geben. Die Regelungen gelten für alle Hunde - mit Ausnahme der Rassen/Typen/Kreuzungen, für die aufgrund von länderspezifischen Hundegesetzen/-verordnungen besondere, weitergehende Einschränkungen gelten.

Die Angabe: „Ohne Einschränkung“ bedeutet, dass es keine Landesregelungen für den Leinenzwang in der Natur gibt, also auch keine Regelungen zur Brut- und Setzzeit. Besondere Regelungen über den Leinenzwang für Kinderspielplätze und andere öffentliche Einrichtungen, Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete können trotzdem bestehen.

Die Angabe: „Freilauf auf Wegen“ ist den Ausführungen auf den jeweiligen Internetseiten der zuständigen Ministerien entnommen. Auch wenn hier nur Freilauf auf öffentlichen Wegen steht, gibt es in einzelnen Regionen auch Landschaftsschutzgebiete, in denen ein genereller Leinenzwang nicht besteht.

Die Angabe: „Nur angeleint“ bedeutet eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde überall mit Ausnahme von Hundeauslaufgebieten, für die spezielle Regelungen bestehen. Hundeauslaufgebiete sind in einzelnen Bundesländern (z.B. Brandenburg und Berlin) aber kaum bzw. nicht in ausreichendem Maße vorhanden!



Baden-Württemberg        ohne Einschränkung

                  

Bayern                  



Berlin                   nur angeleint



Brandenburg                  



Bremen                   Freilauf auf Wegen                   15.3-15.7 Schonzeit

                                     

Hamburg                   nur angeleint



Hessen                   ohne Einschränkung



Mecklenburg-Vorpommern                   nur angeleint



Niedersachen                   Freilauf auf Wegen                   1.4.-15.7 Schonzeit



Nordrhein Westfahlen                  



Rheinland Pfalz                   ohne Einschränkung



Saarland                  



Sachsen                  



Sachsen-Anhalt                                      1.3-15.7 Schonzeit



Schleswig-Holstein                   nur angeleint nur auf Waldwegen



Thüringen                   nur angeleint

16 Bundesländer

18,8% der Länder haben in der Brut und Setzzeit Anleinpflicht:

Bremen vom 15.3.-15.7.

Niedersachsen vom 1.4.-15.7.

Sachsen-Anhalt 1.3.-15.7.

31,3% der Länder haben eine ganzjährige Anleinpflicht:

Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen



Sabine Schafft, 14.9.2013