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In diesem Kapitel finden Sie juristische Gutachten, Aufsätze und Kommentare zum Thema Hund und Recht.

Sobald wir über freie Ressourcen verfügen, werden wir uns um die weitere Befüllung dieses Kapitels bemühen.

Ihr Team von Hund und Halter e.V.



 

Nach vielen Jahren und ebenso vielen Stellungnahmen, u.a. unseres Vereins, wonach Rasselisten, die bestimmte Hunderassen als per se gefährlich einstufen, jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehren, hat nun endlich der Landtag in Thüringen entschieden, die Rasseliste abzuschaffen.

Rechtsanwalt L.-J. Weidemann
2. Vors. Hund und Halter e.V.

24.11.08

Wie die Rheinische Post berichtet, soll das Umweltministerium in seiner Evaluation zum Hundegesetz zu dem Ergebnis gekommen sein, daß sich insbesondere die sog. Rasseliste mit den damit verbundenen Einschränkungen für bestimmte Hunde(halter), bewährt hätten

Rechtsanwalt L.-J. Weidemann
2. Vors. Hund und Halter e.V.

01.08.08

Entgegen anderslautender Ankündigungen soll das Hundegesetz des Landes Sachsen-Anhalt nun offenbar doch erst im Oktober verabschiedet werden

Rechtsanwalt L.-J. Weidemann
2. Vors. Hund und Halter e.V.

24.05.2006

Durch Art. 168 des Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.04.2006 (BGBl. I 2006, S. 866 [S. 887]) bzw. durch Art. 3 des Gesetzes über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften vom 19.04.2006 (BGBl. I 2006, S. 900 [S. 904]) wurden § 143 StGB und § 11 Tierschutz-Hundeverordnung aufgehoben.

Rechtsanwalt L.-J. Weidemann
2. Vors. Hund und Halter e.V.

15.01.2008

Das LHundG NRW mit seinen rassebezogenen Ansätzen ist nunmehr seit dem 01.01.2003 in Kraft. Gem. § 22 LHundG NRW sollen die Auswirkungen dieses Gesetzes nach einem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren überprüft werden. Diese Überprüfung steht folglich nunmehr an.
Da es für uns völlig eindeutig ist, dass die Einstufung von Hunden bestimmter Rassen als per se gefährlich wissenschaftlich, statistisch und aufgrund unserer Erfahrungen als Hundehalter unhaltbar ist, haben wir uns relativ kurzfristig entschieden, einen eigenen Entwurf eines Hundegesetzes vorzulegen und u.a. hier zur Diskussion zu stellen. Ferner werden wir diesen Entwurf auch den Landtagsfraktionen zukommen lassen

Der 2. Vorsitzende des Vereins wird an einer Expertenanhörung zum geplanten Landeshundegesetzes in Sachsen-Anhalt teilnehmen.

Der 2. Vorsitzende hat an einer Expertenanhörung im Landtag des Landes Sachsen-Anhalt zum geplanten Landeshundegesetz teilgenommen.

Überprüfung des Landeshundegesetzes NRW

Wie die Mitteldeutsche Zeitung am 10.05.2008 in ihrer Online-Ausgabe (www.mz-web.de) berichtet, soll das neue sachsen-anhaltinische Hundegesetz noch im Juni und damit vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden.

Die Landesregierung NRW will laut einer Pressemitteilung vom 11.07.2008 das zum 01.01.2003 in Kraft getretene Landeshundegesetz NRW überprüfen lassen. Man beachte die Formulierung: „Die Landesregierung will ….“