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Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) im Mülheimer Teil vom 23.04.2008 unter Hinweis auf das städtische Veterinäramt berichtet, werden in Mülheim an der Ruhr derzeit 110 sog. „Gefährliche Hunde“, also solche der in § 3 Abs. 2 LHundG NRW genannten Rassen (American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbull Terrier) und entsprechende Mischlinge, 124 Hunde der in § 10 LHundG NRW als „bestimmte Rassen“ bezeichnete Tiere (Bullmastiff, Dogo Argentino, Rottweiler usw.) sowie 2770 sog. „Große Hunde“ im Sinne des § 11 LHundG NRW, also solche, die größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg sind, gehalten.

Es käme – so das Veterinäramt – im Stadtgebiet zu etwa 25 – 30 Beißvorfällen zwischen Hunden im Jahr. Menschen seien allenfalls ein- bis zweimal im Jahr betroffen.

So weit der lokale Zeitungsbericht. Abgesehen davon, daß allein diese Zahlen in einer Stadt wie Mülheim an der Ruhr mit seinen ca. 170.000 Einwohnern belegen dürften, daß eine übertriebene Angst vor Hunden bzw. davor, Opfer eines Angriffs durch einen Hund zu werden, nicht geboten ist, wurde eine Zahl in dem Zeitungsbericht völlig außer Acht gelassen, nämlich diejenige der sog. Kleinhunde, die vom Ordnungsamt nicht erfaßt werden.

Dem Statistischen Jahrbuch 2007 der Stadt Mülheim ist für das Jahr 2006 zu entnehmen, daß insgesamt knapp 7.500 Hunde zur Steuer angemeldet waren. Wird bei unterstellter Steuerehrlichkeit der Mülheimer diese Zahl als Gesamtbestand der gehaltenen Hunde angesetzt und werden davon die etwa 3000 Hunde, die nach dem LHundG behördlich erfaßt werden müssen, in Abzug gebracht, so verbleiben etwa 4.500 Kleinhunde, also die größte „Gruppe“ der in Mülheim gehaltenen Hunde. Da Mülheim nun eine recht durchschnittliche Ruhrgebietsstadt ist, dürfte das Verhältnis in anderen (nordrhein-westfälischen) Städten ähnlich sein, so daß ein Hochrechnen durchaus nicht verwegen erscheint.

Wenn daher berücksichtigt wird, daß sich auch die Kleinhunde in den Beißvorfällen widerspiegeln, bleiben selbst bei hoch gegriffenen 30 Beißvorfällen unter Hunden im Jahr bei einem Gesamtbestand von 7.500 Hunden 7.470 Hunde unauffällig. Für Menschen ist das Risiko, von einem Hund verletzt zu werden, noch geringer (1 Vorfall jährlich).

Da die Beißvorfälle allerdings in den vergangenen Jahren konstant waren, fragt es sich ernsthaft, was das LHundG NRW in seiner derzeitigen Fassung eigentlich – außer viel Arbeit für die Ordnungsämter und viel Aufwand und hohe Kosten für unbescholtene Hundehalter – gebracht hat. Diese Frage mag jeder für sich selbst beantworten.

L.-J. Weidemann 2. Vorsitzender