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Neues Nachdenken im Landtag von Sachsen-Anhalt:

Chancen für ein sinnvolles Landeshundegesetz steigen

   Die American Staffordshire Terrier Hündin "Ina vom Klotzberg", hier als Schulhund im Einsatz, war als erster Hund mit zur Anhörung in den Landtag von Sachsen-Anhalt eingeladen worden. Das Landtagspräsidium hatte speziell für Ina eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

   Der Arbeitskreis Inneres der CDU- und FDP-Fraktionen im Landtag von Sachsen-Anhalt veranstaltete in der vergangenen Woche eine Anhörung zum viel diskutierten Reizthema Landeshundegesetz. Dabei zeichneten sich zum ersten Mal sinnvolle Lösungsansätze ab: Es geht nicht mehr um angebliche "Kampfhunde", sondern um die wenigen, wirklich gefährlichen Hunde.

   Magdeburg/Halle/Dessau/Wittenberg(red). Am Ende der von den CDU-Abgeordneten Siegfried Borgwardt (Jessen/Gräfenhainichen) und Frank Scheurell (Wittenberg) angeregten Anhörung waren sich die anwesenden Landtagsabgeordneten mit den geladenen Hundeexperten überraschend einig: Die bisher in Deutschland praktizierten Regelungen, bei denen die angebliche Gefährlichkeit von Hunden über bestimmte Rassen definiert wird, sind weder sachlich richtig noch in der Praxis dazu geeignet, die Bürgerinnen und Bürger wirksam vor tatsächlichen Gefahren zu schützen.

   Auf Seiten der Hunde-Experten waren Wolfgang Marchewka mit seiner American Staffordshire Terrier-Hündin "Ina vom Klotzberg" ebenso erschienen wie Klaus Rose, Präsident des Vereins "Hunde helfen Menschen", sowie Thomas Henkenjohann, Vorsitzender des Vereins gegen die Diskriminierung von Hund und Halter (*). Weitere Fachleute hatten den Abgeordneten schriftliche Stellungnahmen geschickt.

  "Es war eine sehr fruchtbare Diskussion, wir sind sehr unvoreingenommen an das Thema herangegangen", kommentierte der Vorsitzende des Arbeitskreises Inneres, der Dessauer CDU-Abgeordnete Jens Kolze, den Verlauf der Anhörung, "wir können die Gefährlichkeit von Hunden wirklich nicht an den Rassen festmachen, sondern müssen etwaige Probleme immer im Zusammenhang mit dem jeweiligen Halter sehen, denn scharfgemacht werden kann jeder Hund."

   In der weiteren Diskussion wollen die Fraktionen von CDU und FDP nun überlegen, welcher Weg für die Praxis geeignet sei: entweder ein neues Hundegesetz mit sinnvollen Regelungen erarbeiten oder aber für die Behörden vor Ort wirksame Ausführungsbestimmungen zum bestehenden Tierschutzgesetz beschließen, denn: "Im Prinzip wird im Tierschutzgesetz der richtige Umgang mit den Tieren gefordert und auch die Sachkunde aller Tierhalter verlangt, es fehlt aber ein geeignetes Instrument zur Durchsetzung dieses Gesetzes."

   Letzteres wird auch in der FDP diskutiert: Die Abgeordneten Guido Kosmehl (Wolfen) und Peter Kehl (Halle) fragen sich, ob ein neues Landeshundegesetz wirklich notwendig sei oder ob man nicht endlich dazu übergehen sollte, bestehendes Recht auch anzuwenden.

  "Wir wollen ja nicht immer mehr Bürokratie, sondern deregulieren", sagt Peter Kehl. Die Anhörung im Magdeburger Landtag war auf die Tagesordnung gesetzt worden, weil der Wittenberger Halter der American Staffordshire Terrier Hündin "Ina vom Klotzberg", Wolfgang Marchewka, geklagt und gewonnen hatte: Die vom ehemaligen Innenminister Manfred Püchel (SPD) gegen den Rat vieler Experten im Wahlkampf durchgesetzte Hundeverordnung von Sachsen-Anhalt ist in einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg in allen wesentlichen Teilen für rechtswidrig und damit nichtig erklärt worden.

   (Quelle: SUPER SONNTAG Wittenberg vom 26.1.03)




   (*) Der Verein gegen die Diskriminierung von Hund und Halter e.V. änderte seinen Namen im Juli 2004 in Hund und Halter e.V. Unsere Beweggründe >>