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Landgericht Coburg: Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein angeleint geführter Hund sich unvermittelt losreißt und auf die Fahrbahn läuft

Nach dem rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Coburg vom 28. September 2007 (Az.: 22 O 283/07) muß ein Autofahrer nicht damit rechnen, daß ein angeleint geführter Hund sich unvermittelt losreißt und auf die Fahrbahn läuft.

Das Gericht hat der Klage des Eigentümers eines Pkw auf Schadensersatz gegen den Hundehalter und die Hundeführerin eines Irish Setter damit stattgegeben, nachdem dieser sich von der Leine los riß, auf die Straße lief und einen (Ketten-) Unfall verursachte:

Ein Autofahrer wich zur Vermeidung einer Kollision mit dem Hund und der hinterherlaufenden Hundeführerin nach links aus und stieß mit dem gerade überholenden Pkw des Klägers zusammen, der einen Schaden in Höhe von ca. 5.000,00 EUR zu verzeichnen hatte und diesen ersetzt haben wollte. Nach der Beweisaufnahme stand fest, daß das erste Auto bei erlaubten 100 km/h höchstens 70 km/h gefahren war. Da der Hund nun ordnungsgemäß an der Leine auf einem separaten Radweg geführt wurde, sei die Fahrerin des Autos des Klägers nicht gehindert gewesen, bis zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu beschleunigen und auch zu überholen. Und die Kollision mit dem plötzlich ausweichenden Fahrzeug des Unfallgegners – der ebenfalls alles richtig gemacht hatte – konnte sie nicht mehr vermeiden.

Quelle: Pressemitteilung des Landgerichts Coburg vom 11.04.2008