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Wie die Süddeutsche Zeitung am 20.05.2008 berichtet hat das Verwaltungsgericht Saarlouis (soweit anhand des Aktenzeichens ersichtlich in einem Eilverfahren) entschieden, daß ein Hund ist nicht schon deshalb „bissig“ sei, weil er seinem Jagdtrieb folgend kleine Tiere beiße oder fange (Az.: 6 L 1176/07).

Nach Auffassung des Gerichts sei es für die Einstufung als gefährlich vielmehr erforderlich, daß ein Hund eine „anormal herabgesetzte Reizschwelle“ besäße. Es sei allerdings durchaus mit dem natürlichen Trieb eines Hundes zu erklären, daß er sein eigenes „Refugium“ verteidige und nach dort eindringende Tiere beiße; jedenfalls sei dies nicht ungewöhnlich.

Eine solche Entscheidung war nach unserer Meinung lange überfällig. Endlich wird anerkannt, daß ein Hund auch tatsächlich einmal ein Hund sein darf. Es ist nun zweifellos nicht so, daß es gutzuheißen ist, wenn ein Hund eine Katze oder ein Kaninchen (oder andere Tiere oder gar Menschen) beißt, wenn diese in sein Territorium eindringen. Allerdings macht ein solches Verhalten einen Hund nicht sogleich und unwiderruflich gefährlich. Vielmehr sind Beißvorfälle immer differenziert und im Einzelfall zu betrachten, bevor eine vorschnelle Einstufung eines Hundes als gefährlich erfolgt.

In Ansehung vieler anderer gerichtlicher Entscheidung war dieser Beschluß von der zuständigen Kammer sicherlich mutig – aber richtig !


L.-J. Weidemann
2. Vorsitzender