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Der von den Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gestellte Antrag an die Bremische Bürgerschaft vom 23.07.2008 zur Änderung des Gesetzes über das Halten von Hunden liegt uns nunmehr vor.

Über den Inhalt haben wir bereits am 28.08.2008 auf dieser Seite berichtet. Einleitend heißt es in diesem Antrag sinngemäß u.a., daß die von Kampfhunden ausgehenden Gefahren durch die Kampfhundeverordnungen und -gesetze der Länder nicht vollständig gebannt seien und – um einen möglichst weitgehenden Schutz der Öffentlichkeit zu gewährleisten – die Regelungen weiter verschärft werden müßten. Für das beabsichtigte „Einreisegebot“ spräche etwa, daß keine Gründe ersichtlich wären, Neubürgerinnen und -bürgern oder Gästen in Bremen das Halten von Kampfhunden zu gestatten, wenn dies für Bremer Bürgerinnen und Bürger verboten wäre.

In der Begründung des Gesetzentwurfs findet sich sodann sinngemäß die Aussage, daß das Interesse eines „kampfhundehaltenden“ Neubürgers, sich bei einem Umzug nicht von seinem Hund trennen zu müssen, in dem gesetzgeberischen Abwägungsprozeß gegen das vorzugswürdige Interesse an öffentlicher Sicherheit unterliege. Tierschutzrechtliche Erwägungen würden für diesen Fall keine Ausnahme rechtfertigen, da die Hunde bei anderen Haltern im Ursprungsbundesland verbleiben könnten. Gleiches gelte für vorübergehende Aufenthalte in Bremen, da es einem verantwortungsvollen Hundehalter zumutbar sei, seinen Hund vorübergehend in einer Hundepension unterzubringen.

Es fällt schon schwer, bei der Lektüre dieser Begründung ruhig auf dem Stuhl sitzen zu bleiben. Eine weitergehende Kommentierung wollen wir uns zum gegenwärtigen Zeitpunkt indes ersparen, zumal jedem Leser dieses Artikels ohnehin dieselben Gedanken kommen dürften.

Nur soviel sei dann doch gesagt: Langsam aber sicher wird es wirklich dringend Zeit, daß endlich Schluß damit ist, die pseudo-wissenschaftliche Stammtisch-Weisheit von der vermeintlich erhöhten Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen als Grundlage gesetzgeberischen Wirkens zuzulassen. Vor allem wenn einmal berücksichtigt wird, daß gleichsam „rund um Bremen“, nämlich in Niedersachsen, seit über fünf Jahren keine Rasseliste mehr existiert, ohne daß es sich dadurch in Niedersachsen nun gefährlicher leben ließe als anderswo. Ob die Bremer SPD- und Grünen-Fraktion das schon bemerkt haben ? L.-J. Weidemann 2. Vorsitzender