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Die Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHundVO) und mit ihr verwandte Informationen



   Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.    

(1) Diese Verordnung gilt für das Halten und Züchten von Hunden /* (Canis lupus */ f. familiaris).

06.05.2006