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   Mit großer Betroffenheit haben Behörden, Politik und Öffentlichkeit auf die jüngsten Bissvorfälle in Hamburg reagiert. Allen Vorfällen war gemein, dass die bestehenden Regeln zur Anleinpflicht nicht beachtet wurden. Es hat sich gezeigt, dass sich die Halter im Hinblick auf die Gefährlichkeit ihrer Tiere teilweise erheblich verschätzen.


   Die Vorfälle unterstreichen, dass für ein zuträgliches Miteinander von Hund und Mensch gerade in einer Metropole wie Hamburg nicht nur gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz unabdingbar sind, sondern vor allem auch die gültigen Rechtsnormen eingehalten werden müssen.

 

   Die bestehende Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Hunden und über das Halten von Hunden (Hundeverordnung) vom 18. Juli 2000 ist erfolgreich. Die Bissvorfälle der sog. gefährlichen Hunde (Kategoriehunde) sind seit 2000 um 80 Prozent zurückgegangen. 580 Hunde wurden sichergestellt und 177 Hunde eingeschläfert. Auch die Anzahl der Bissvorfälle insgesamt (alle Hunde) hat sich entgegen einer ersten Berechnung für das Jahr 2004 nicht erhöht, sondern liegt mit 445 Vorfällen deutlich unter den Vorjahreszahlen (479 in 2003 und 564 in 2002).  Bei der jüngsten Zusammenstellung der Zahlen aus den einzelnen Bezirken lag ein Programmierfehler vor, der bei der Kontrollprüfung festgestellt und korrigiert worden ist.   

   Dennoch möchte der Senat die Hamburgerinnen und Hamburger noch besser vor gefährlichen und unberechenbaren Hunden schützen. Mit folgenden Maßnahmen soll das Zusammenleben von Mensch und Hund in der Stadt verbessert werden:

1. Informationsoffensive über die bestehende Leinenpflicht für Hunde in Hamburg

   Die Gesundheitsbehörde hat die bestehenden Regeln zur Leinenpflicht in der Stadt in einem Merkblatt zusammengefasst.

   Danach besteht faktisch im überwiegenden Stadtgebiet ein Leinenzwang, ausgenommen sind praktisch nur die Gehwege und die extra ausgezeichneten Freilaufflächen für Hunde in Grünanlagen (s. Anlage).

   In einige Gebiete dürfen Hunde überhaupt nicht mitgenommen werden, wie z.B.:

- auf alle Hamburger Wochenmärkte, auf Volksfeste (z.B. den DOM), zum
   Hafengeburtstag und besonders gekennzeichnete Areale (bitte Schilder vor
   Ort beachten!)

- In Grün- und Erholungsanlagen (z.B. Parks, Kleingartengebiete, Wanderwege,
  Gehölze, Spiel- und Badeplätze, Zeltplätze und Strandflächen) dürfen Hunde
  nicht auf Rasenflächen, Wiesenflächen oder in Blumengärten mitgenommen
  werden – auch nicht an der Leine!

- Auf Spielplätzen haben Hunde nichts zu suchen - weder mit noch ohne Leine!

    Dieses Merkblatt wird Gesundheitssenator Jörg Dräger, Ph.D. in der kommenden Woche mit einem Brief an alle Hundesteuerzahler der Stadt verschicken. Außerdem kann es im Internet unter www.verbraucherschutz.hamburg.de herunter geladen werden und wird in den Bezirksämtern ausgelegt. Darüber hinaus bitten wir die Medien an der Verbreitung dieser Informationen mitzuwirken, die durch ihre Berichterstattung dankenswerterweise bereits an der Sensibilisierung der Öffentlichkeit mitgewirkt haben.  

2. Schwerpunktaktionen des Städtischen Ordnungsdienstes

   Die Mitarbeiter des zentralen Städtischen Ordnungsdienstes (SOD)  sowie der beiden Bezirke Harburg und Wandsbek werden in den kommenden  Wochen in allen Hamburger Bezirken Schwerpunktaktionen zur Information und Durchsetzung der Anleinpflicht durchführen.  Bei leichten Verstößen gegen die Anleinpflicht werden die Mitarbeiter die Halter auf ihre Pflichtverletzung aufmerksam machen und sie mündlich verwarnen. Außerdem erhalten die Angesprochenen das Merkblatt, dass auf die weitgehende Leinenpflicht für Hunde in Hamburg aufmerksam macht. Diese Regelung gilt zunächst für zwei Wochen. Danach werden auch leichte Verstöße gegen die Leinenpflicht wieder geahndet. Bei schwereren Verstößen wird der SOD nach wie vor ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten.

3. Eckpunktepapier für ein Hundegesetz in Hamburg

   Ungeachtet eines noch ausstehenden Urteils des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit der bestehenden Hundeverordnung wird die Behörde für Wissenschaft und Gesundheit (BWG) als zuständige Fachbehörde bis Ende April Eckpunkte für eine Novellierung der Hundeverordnung vorlegen. Dabei wird ein ganzes Bündel von Maßnahmen geprüft, beispielsweise eine allgemeine Chippflicht für Hunde, eine obligatorische Haftpflicht für alle Hundebesitzer, eine verpflichtende Schulung von Hundebesitzern und eine Ausweitung des bestehenden Leinenzwangs. Dazu hat Staatsrat Dietrich Wersich den Hamburger Tierschutzbeirat für kommende Woche einberufen. Der Tierschutzbeirat soll um differenzierte Vorschläge zur Verbesserung der bestehenden Regelungen gebeten werden, um eine künftige Regelung auf ein breites Fundament zu stellen. Der Tierschutzbeirat besteht aus sechs ehrenamtlichen Mitgliedern, davon drei aus Tierschutzorganisationen und je einem Mitglied aus der Tierärztekammer, aus Naturschutzverbänden und der Landwirtschaftskammer. Vorsitzender ist der Chef des Hamburger Tierschutzvereins Wolfgang Poggendorf.

Stand: 08.04.2005

Rückfragen an:
 
Behörde für Wissenschaft und Gesundheit
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hartmut Stienen
Tel: +49 (40) 428 63-3478
Fax: +49 (40) 428 63-3722
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Behörde für Inneres
Pressesprecher Inneres und Leiter der Präsidialabteilung
Reinhard Fallak
Tel: (040) 4 28 39 - 2266
Fax: (040) 428 39 - 2797
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Behörde für Inneres
Einwohner-Zentralamt
Norbert Smekal
Tel: (040) 428 39 - 2403
Fax: (040) 4 28 39 - 2858
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


   Anmerkung von Hund und Halter e.V.:

   Dennoch gelingt es nicht mit dem oben erwähnten "Programierfehler" einen signifikanten Anstieg der Bissvorfälle gegenüber dem Jahr 2001zu retuschieren. Weshalb man sehr wahrscheinlich ganz bewusst auf eine Gegenüberstellung mit den Bissvorfällen im besagten Jahr verzichtet hat. Laut Drucksache 17/2588 ereigneten sich im Jahr 2001 in Hamburg 292 Bissvorfälle. Demnach ist gegenüber dem Jahr 2004 (445)  ein Anstieg um 272 (48%) Vorfälle zu verzeichnen.

   Auch lässt sich der äußerst signifikante Anstieg der Vorfälle mit Nicht-Listenhunden im viertem Jahr nach dem bedauerlichen Vorfall in Hamburg nicht mit einer Sensibilisierung der Bevölkerung schönreden. Es geht in dieser Statistik nicht um die Aufzeichnungen von Bagatellfällen wie z.B. Anspringen, Ankläffen oder sonstiges, über die man früher eventuell großzügig hinweggesehen hat, sondern um Bissvorfälle.

   Die Danksagung an die Medien, die behilflich waren die Bevölkerung zu "sensibilisieren", möchten wir nicht selbst kommentieren, sondern uns hierzu eines zutreffenden Zitates bedienen:

"Die Politik reagiert mit Gesetzen auf Schlagzeilen, die durch Medien-Hysterie um exklusive Knüller entstanden." Er nennt die Kampfhunde-Verordnungen als Beispiel.
(Zitat: Herr Koch - DPA, anlässlich einer Fachtagung zum Thema "Wie viel Macht hat der Journalismus wirklich?" in der Universität Hamburg - Bericht: Hamburger Abendblatt 15.07.2004.)






Leinenpflicht für Hunde in Hamburg
  
   Liebe Hundefreunde,

   an vielen Stellen in Hamburg besteht für Hunde Leinenpflicht, dieses Merkblatt (als Download siehe unten) soll Sie über die geltenden Bestimmungen genauer informieren.

   Ihren Hund müssen Sie immer an der kurzen Leine führen

- wenn er Ihnen nicht zuverlässig gehorcht ( Seien Sie selbstkritisch: Gehorcht Ihr
   Hund Ihnen wirklich sofort ? Und immer ?),

- wenn er schon mehr als einmal Menschen oder Tiere verfolgt, länger angebellt
   oder sonst belästigt hat,

- wenn Ihre Hündin läufig ist,

- wenn Sie mit Ihrem Hund in ein Einkaufszentrum, eine Fußgängerzone,
   Einkaufsstraße, zu einer Veranstaltung oder an einen anderen Ort gehen, an dem
   viele Menschen zusammenkommen,

- wenn Sie im Wald oder einem Naturschutzgebiet spazieren gehen. In einige
  Gebiete dürfen Sie Ihren Hund überhaupt nicht mitnehmen – bitte beachten Sie
  die Schilder vor Ort!

   Gefährliche Hunde im Sinne der Hundeverordnung [1] müssen immer angeleint und mit einem Maulkorb versehen sein.

   In Grün- und Erholungsanlagen ( z.B. Parks, Kleingartengebiete, Wanderwege, Gehölze, Spiel- und Badeplätze, Zeltplätze und Strandflächen) gelten für alle Hunde besondere Regeln:

- Sie dürfen Ihren Hund nicht auf Rasenflächen, Wiesenflächen oder in
  Blumengärten mitnehmen – auch nicht an der Leine!

- Sie müssen Ihren Hund auf den Wegen immer an der kurzen Leine führen.

- Aber: auf eine der 60 ausgewiesenen Hundeauslaufflächen dürfen Sie Ihren Hund
  mitnehmen und frei laufen lassen. Achten Sie auf die Schilder! Dies gilt nicht für
  gefährliche Hunde – diese dürfen auch auf Hundeauslaufflächen nicht ohne Leine
  und Maulkorb laufen.
 

Auf Spielplätzen hat Ihr Hund nichts zu suchen - weder mit noch ohne Leine!

  Im Straßenverkehr muss Ihr Hund nach der Straßenverkehrsordnung von einer Person begleitet sein, die ausreichend auf ihn einwirken kann – im Zweifel bedeutet auch dies eine Leinenpflicht.

   B
itte denken Sie daran:

- Die beste Leine nützt nichts, wenn die Aufsichtsperson nicht in der Lage ist, den
  Hund auch tatsächlich sicher an der Leine zu halten!

- Verstöße gegen die Anleinpflicht sind kein Kavaliersdelikt!


   Sie müssen ein Bußgeld bezahlen, ggf. kann Ihnen die Haltung Ihres Hundes untersagt werden.

   Weitere Informationen finden Sie unter www.verbraucherschutz.hamburg.de und www.stadtgruen-freizeit.hamburg.de.

   Behörde für Wissenschaft und Gesundheit, Billstraße 80, 20539 Hamburg


[1]   Die Rassen Pit-Bull, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino. Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Kangal, Kaukasischer Owtscharka und Tosa Inu, sofern sie nicht freigestellt sind. Darüber hinaus alle Kreuzungen der o.a. Rassen sowie Hunde, die ein der Situation nicht angemessenes oder ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegen Menschen oder Tiere zeigen

Stand: 08.04.2005
 
Download 

(Merkblatt Leinenpflicht für Hunde in Hamburg PDF-Dokument - 32 KB >>)